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3-Jahres-Wartefrist: GKV operiert mit Fantasiezahlen

Pressemitteilung Verband der privaten Krankenversicherung e.V.

Berlin – Zu Medienberichten über angebliche Auswirkungen einer Rücknahme der 3-Jahres-Wartefrist für Arbeitnehmer erklärt der Direktor des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV), Volker Leienbach:

„Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) operieren bei der Verteidigung ihres Privilegs der 3-Jahres-Wartefrist mit Phantasiezahlen. Die behaupteten Ausfälle in Höhe von angeblich „weit über 500 Millionen Euro“ im Jahr 2011 haben mit der Wirklichkeit nichts zu tun. Durch die Einführung der 3-Jahres-Frist im Jahr 2007 ist die Zahl der in die PKV wechselnden Arbeitnehmer um rund 16.000 Personen pro Jahr gesunken. Bei einem Ausfall pro Kopf von 4.900 Euro (wie vom Chef der „Techniker Krankenkasse“ beziffert), ergäbe sich also als Folge aus der Rücknahme der Wartefrist ein Betrag von rund 78 Millionen Euro im Jahr 2011, also weniger als ein Sechstel der behaupteten Summe.

Doch auch dies ist nur eine Augenblicks-Betrachtung. Langfristig wirkt jeder Wechsel in die private Krankenversicherung sogar entlastend für die GKV: Die Wechsler sind bis zum Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze in ihren jungen, üblicherweise gesunden Jahren Netto-Zahler in der GKV und verbringen dann die “teure” Zeit des mittleren und höheren Lebensalters in der PKV, die darauf dank ihrer Kapitaldeckung entsprechend vorbereitet ist.

Politisch entscheidend ist, dass die Abschaffung des 3-Jahres-Zwangs für Arbeitnehmer vor allem mehr Wahlfreiheit für die Versicherten bringt und damit den Wettbewerb stärkt.

Ohnehin tragen die Privatversicherten als Steuerzahler beträchtlich zur Unterstützung der GKV bei. Bei 15,7 Milliarden Euro Staatszuschuss an die GKV beteiligen sich die Privatversicherten statistisch mit rund 200 Euro pro Kopf und Jahr an der Finanzierung der GKV-Leistungen, deren Vorteile wie z.B. beitragsfreie Mitversicherung sie selbst nicht erhalten. Das ist mehr als die aktuell so heftig diskutierten GKV-Zusatzbeiträge.“