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4 (aus 59)

Zahl des Monats Februar 2015:

Berlin – In der aktuellen Rabattvertragsausschreibung der AOK sollen lediglich 4 von 59 ausgeschriebenen Fachlosen an mehr als einen Vertragspartner vergeben werden.

  • Die AOK Baden-Württemberg hat für die gesamte AOK-Gemeinschaft eine neue Ausschreibungsrunde für Generika-Rabattverträge mit insgesamt 59 Fachlosen gestartet.
  • Für 55 dieser Fachlose beabsichtigt die Krankenkasse, lediglich ein Unternehmen pro Wirkstoff unter Vertrag zu nehmen, nur bei 4 Fachlosen werden mehrere Unternehmen zur Versorgung zugelassen.
  • Gerade die Mehrfachvergabe von Rabattverträgen aber bietet die Möglichkeit, die Versorgung der Patienten auf mehrere Schultern zu verteilen und Lieferausfälle besser aufzufangen.

Krankenkassen haben die Möglichkeit, Rabattverträge pro Wirkstoff mit einem einzigen Unternehmen zu schließen oder aber als Mehrfachvergabe mehrere Unternehmen an der Versorgung ihrer Versicherten zu beteiligen. Die Mehrfachvergabe hat den erkennbaren Vorteil, dass sich dann die Verantwortung für die Versorgung der Patienten auf mehrere Schultern verteilt.


Grundsätzlich scheint die AOK Baden-Württemberg dies auch erkannt zu haben. In einer aktuellen Pressemitteilung konstatiert sie, dass sie mit Mehrfachvergaben „in puncto Lieferfähigkeit absolut auf Nummer sicher“ gehe.


Die neue Ausschreibung spricht allerdings eine andere Sprache. Hier werden für gerade einmal 4 von insgesamt 59 Fachlosen mehr als nur ein Vertragspartner gesucht. Selbst für versorgungskritische Arzneimittel wie Antibiotika, Psychopharmaka und Präparate zur HIV-Behandlung soll in der aktuellen AOK-Ausschreibung die gesamte Verantwortung für die Versorgung ausschließlich einem einzelnen Unternehmen übertragen werden – mit den bekannten Risiken im Falle einer Lieferunfähigkeit dieses Unternehmens. Denn werden Generikaunternehmen von der Versorgung ausgeschlossen, müssen sie ihre Produktion entsprechend anpassen.


Alle Marktteilnehmer – Unternehmen, Großhändler, Apotheken, Krankenkassen – streben eine reibungslose Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln an. Wenn es Chancen gibt, Arzneimittelengpässen vorzubeugen, sollten diese genutzt werden. Die Mehrfachvergabe ist eine solche Chance: Krankenkassen gewährleisten ihren Versicherten eine bestmögliche Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln und Apotheker können im Falle einer Lieferunfähigkeit Patienten reibungslos mit einem anderen Präparat versorgen, da von vornherein mehrere Unternehmen an der Versorgung beteiligt sind.