In dieser Woche will der Bundestag über eine zwischen den Koalitionsfraktionen abgestimmte Fassung des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) beraten und voraussichtlich auch abstimmen. Am 06. beziehungsweise 27. März 2026 könnte sich anschließend der Bundesrat damit befassen.
Wahrscheinlicher erscheint jedoch, dass die Länder – wie bereits beim Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) und zuletzt auch beim Pflegegesetz BEEP – den Vermittlungsausschuss anrufen werden. Einzelne Beobachter berichten zudem von parteiinternen Planspielen in der SPD, wonach ein vollständiges Scheitern des KHAG zumindest nicht ausgeschlossen werde.
Ein solcher Verlauf wäre politisch insbesondere für die großen Parteien ungünstig – nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Wahlmonats März.
Unabhängig vom weiteren Verfahren bestehen weiterhin erhebliche inhaltliche Differenzen. Vor allem die Mindestvorhaltezahlen, die Pflegepersonaluntergrenzen sowie die Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung sorgen bei verschiedenen Akteuren für anhaltende Kritik und Unzufriedenheit.
Diese und weitere zentrale Fragestellungen möchten wir gemeinsam mit Ihnen beim 8. Kongress Zukunft Gesundheit diskutieren.
Am ersten Kongressabend lädt der Klinikverbund Hessen e. V. traditionell zum Frühjahrsempfang ein. Eine etablierte Gelegenheit zum persönlichen Austausch und zur Vernetzung mit rund 200 Akteurinnen und Akteuren aus dem Gesundheitswesen.
Wir würden uns sehr freuen, Sie beim 8. Kongress Zukunft Gesundheit begrüßen zu dürfen und gemeinsam Impulse für eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung zu setzen.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter:
www.kongress-zukunftgesundheit.de