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Ablehnung von Patent auf embryonale Stammzellen entspricht Geist der europäischen Biopatentrichtlinie

Ablehnung von Patent auf embryonale Stammzellen entspricht Geist der europäischen Biopatentrichtlinie

Dr.med. Peter Liese, Mitglied des Europäischen Parlaments

Berlin – Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bioethik der größten Fraktion im Europäischen Parlament, Dr. med. Peter Liese, begrüßte die Entscheidung des Bundespatentgerichtes, ein Patent zur Herstellung von Zellen, die auf dem Verbrauch von menschlichen Embryonen beruhen, für ungültig zu erklären. Die entsprechende Entscheidung des Patentamtes zu einem Patent des Bonner Professor Brüstle wurde gestern bekannt gegeben.

Nach Ansicht Lieses entspricht die Entscheidung dem Geist und Buchstaben der europäischen Biopatentrichtlinie, die auch in Deutschland Anwendung finden muss. In der Patentrichtlinie ist festgehalten, dass Technologien, bei denen menschliche Embryonen zu kommerziellen und industriellen Zwecken benutzt werden, nicht patentiert werden dürfen.

“Embryonale Stammzellen lassen sich aber nur gewinnen, wenn menschliche Embryonen verbraucht werden. Daher ist die Entscheidung des Patentamts folgerichtig. Ich hoffe, dass das Europäische Patentamt in ähnlichen Fällen ähnlich entscheidet”, so Liese.

Seiner Ansicht nach sind die Heilsversprechen, die mit der embryonalen Stammzellforschung verbunden sind, völlig übertrieben. “Auch in Ländern mit liberaler Gesetzgebung wie China, Großbritannien und Südkorea gibt es keinen einzigen erfolgreichen Behandlungsversuch bei Menschen auf der Basis von embryonalen Stammzellen. Dagegen sind 65 Erkrankungen bei Menschen schon mit mehr oder weniger großem Erfolg mithilfe von adulten Stammzellen behandelt worden. Auf diesem Weg muss man weitergehen”, so Liese abschließend.