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Ärzte für das Leben zur Euthanasie-Gedenkstunde im Bundestag: „Inklusion statt Selektion für Menschen mit Down Syndrom“

Pressemitteilung

Münster – Am 27. Januar 2017 wurde im Deutschen Bundestag in der Gedenkstunde zum Holocaust erstmals an das Schicksal der ca. 300.000 Opfer des Euthanasie-Programms der Nationalsozialisten erinnert. Der 38-jährige Schauspieler und Synchronsprecher Sebastian Urbanski, welcher das Down Syndrom hat, erinnerte an kranke und behinderte Menschen, die als “Lebensunwerte“ getötet wurden.

Der Verein Ärzte für das Leben e.V. machte vor diesem Hintergrund darauf aufmerksam: So wertvoll und begrüßenswert die wachsende Achtung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der heutigen Gesellschaft ist, so sehr muss es zu bedenken geben, dass in mehr als 95% der Schwangerschaften, bei denen eine vorgeburtliche Diagnostik auf ein hohes Risiko für Down Syndrom hinweist, die betroffenen Kinder durch Abtreibung getötet werden. In Deutschland kann sogar bei Hinweis auf Down Syndrom eine Abtreibung bis unmittelbar vor der Geburt vorgenommen werden.

„Gerade vor diesem Hintergrund beunruhigen Bestrebungen, die nicht-invasive Pränataldiagnostik zur Kassenleistung zu erklären, bei der aus einer einfachen Blutuntersuchung der Mutter ein Down-Syndrom beim noch-nicht geborenen Kind festgestellt werden kann“, erklärte in Münster Prof. Paul Cullen, Vorsitzender des Vereins „Ärzte für das Leben“. „An Beispielen wie Sebastian Urbanski erkennen wir, dass alle Menschen wertvoll sind. Die Idee, dass es so etwas wie Güteklassen für Menschen gibt, seien sie bereits oder noch nicht geboren, hat in einer humanen Gesellschaft einfach keinen Platz.“

Über Ärzte für das Leben e.V.

Der Verein „Ärzte für das Leben“ fordert eine uneingeschränkte Kultur des Lebens in der medizinischen Praxis und Forschung auf der Grundlage der hippokratischen Tradition. Er finanziert sich ausschließlich über die Beiträge seiner Mitglieder sowie durch Spenden.