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Ärzte und Krankenkassen in Westfalen-Lippe wollen gemeinsam einen Versorgungsanteil von mehr als 25 % für Somatropin-Biosimilars erreichen

Zahl des Monats Juni 2014: 25

Berlin –

  • Die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung in Westfalen-Lippe haben eine gemeinsame Zielvereinbarung für Biosimilars geschlossen, wonach 25 % der Verordnungen auf das Somatropin-Biosimilar entfallen sollen.
  • Durch die Biosimilar-Zielvereinbarung soll der Versorgungsanteil mit preiswerten Somatropin-Biosimilars vergrößert werden.
  • Würden analog dazu auch bundesweit Zielvereinbarungen für Biosimilars getroffen, könnte die Patientenversorgung mit biopharmazeutischen Arzneimitteln bei gleicher Qualität und Wirksamkeit auch insgesamt kostengünstiger werden.


In einigen regionalen Arzneimittelvereinbarungen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) mit den jeweiligen Verbänden der Krankenkassen gibt es unterschiedliche Maßnahmen, um die Versorgung der Patienten mit den hochwirksamen und wirtschaftlichen Biosimilars zu stärken. Ein Blick in einzelne KV-Regionen zeigt eine Reihe von Best-Practice Ansätzen: In Westfalen-Lippe ist es eine Zielvereinbarung für die Erhöhung des Verordnungsanteils von Somatropin-Biosimilars, in der KV Bremen sind es Verordnungsquoten für Epoetin-Biosimilars, in der KV Bayern die vorrangige Verordnung von Biosimilars und in der KV Sachsen Informationen der Ärzte zu Biosimilars – teilweise finden sich in diesen KVen auch Kombinationen dieser Maßnahmen. Die Therapiefreiheit des Arztes wird dabei stets gewahrt.


Kombiniert man die Best-Practice Ansätze, haben Krankenkassen und KVen Instrumente an der Hand, die den Stellenwert der Biosimilars in der Versorgung erhöhen können. Gerade bei den zukünftigen Biosimilars sind Krankenkassen und Biosimilarunternehmen gemeinsam auf einen schnellen Anstieg des Versorgungsanteils von Biosimilars angewiesen: Die Krankenkassen, um die im Bereich der Biopharmazeutika dringend benötigten Einsparungen zu ermöglichen – die Hersteller, um auch zukünftig neue Biosimilars in die Versorgung zu bringen.


Aus diesen Gründen sollte das, was Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen regional bereits mit Erfolg praktizieren, auch in allen Bundesländern/Regionen Eingang in den Versorgungsalltag der Ärzte finden.

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