Der Verband der Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM e.V.) fordert eine vorurteilsfreie Debatte zu nicht-ärztlichen Kapitalgebern bei Medizinischen Versorgungszentren, den sogenannten iMVZ, und weist die pauschale Kritik dagegen zurück. Dazu gehört auch die Ablehnung eines grundsätzlichen Fremdbesitzverbots im Gesundheitswesen. Anlässlich des Positionspapiers „Fremdbesitzverbot stärken – Umgehungen verhindern“, das von verschiedenen Verbänden freier Berufe vorgelegt wurde, fordert der ALM e.V. eine sachliche und faktenbasierte Debatte und Regulierungen, die eine qualitätsorientierte und patientenzentrierte Versorgung in den Mittelpunkt stellen.
„Im Interesse einer bestmöglichen Patientenversorgung ist ein qualitätsorientierter Wettbewerb mit einer größtmöglichen Vielfalt an Versorgungsformen, Trägern und Kapitalgebern notwendig“, sagt ALM-Vorsitzender Dr. Michael Müller. Entscheidend sei dabei stets die Qualität der Patientenversorgung – nicht die Trägerstruktur. „Der Selbstverwaltung stehen über das SGB V alle Werkzeuge zur Verfügung, um bei allen vertragsärztlich zugelassenen Einrichtungen zu prüfen, in welchem Umfang und mit welcher Qualität der übertragene Versorgungsauftrag ausgeführt wird.“ Der ALM e.V., der rund 200 medizinische Labore mit mehr als 1.000 Fachärztinnen und Fachärzten, etwa 500 Naturwissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern sowie rund 25.000 qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vertritt, bewertet die Forderung nach einem generellen Fremdbesitzverbot als realitätsfern und nicht förderlich für eine patientennahe, flächendeckende Versorgung.
„Die freiberufliche und von Interessen fremder Dritter unabhängige Ausübung der ärztlichen Tätigkeit ist rechtlich umfassend gewährleistet – unabhängig davon, ob Ärztinnen und Ärzte in Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften oder MVZ als Selbständige oder Angestellte tätig sind“, so Müller. Für Patientinnen und Patienten sei auf der Basis einer vertrauensvollen Arzt-Patienten-Beziehung die unabhängige ärztliche Entscheidungsfindung wichtiger als die Frage nach der Eigentümer- oder Trägerform einer Praxis. Der ALM e.V. unterstützt Initiativen zur weiteren Verbesserung der Transparenz von Inhaber- und Trägerschaftsstrukturen für alle vertragsärztlichen Einrichtungen von der Einzelpraxis bis zum MVZ.
„Die ärztliche Selbstverwaltung verfügt über ausreichende Instrumente, um Regelverstöße wirksam zu identifizieren und zu sanktionieren“, so Müller. „Diese müssen konsequent angewendet werden, damit unabhängig von der Trägerform Mängel in der Versorgung identifiziert und korrigiert werden. Dass dies bereits heute ohne besondere Aufwände durchführbar ist, hat der Gesundheitsökonom Prof. Frank-Ulrich Fricke von der TH Nürnberg 2024 in seiner Studie ‚Evidenz hilft: Beeinflusst die Übernahme durch private, nicht-ärztliche Kapitalgeber das Abrechnungsverhalten von MVZ?‘ nachgewiesen, die gesetzlichen Grundlagen hierfür bestehen bereits. Unklar ist, warum dieser Verpflichtung bisher nicht umfänglich nachgekommen wird.“
MVZ agieren in einem hochregulierten Umfeld, in dem bereits zahlreiche gesetzliche Vorgaben zur Sicherung von Qualität und Patientensicherheit bestehen. Müller: „In der fachärztlichen Labordiagnostik sorgen unter anderem das Medizinprodukterecht und die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen für verbindliche Standards – unabhängig von der Versorgungsform.“
Eine hochwertige und sichere Patientenversorgung erfordere kontinuierliche Investitionen – in moderne Ausstattung, innovative Methoden sowie insbesondere in die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Fachkräfte im Gesundheitswesen. Um eine wohnortnahe und flächendeckende Versorgung sicherzustellen, müssten Anreize für eine breite Beteiligung von Leistungserbringern geschaffen und hohe Investitionshürden abgebaut werden.
Erfahrungen aus der labormedizinischen Versorgung zeigten zudem, dass größere Verbund- und MVZ-Strukturen weder zu Qualitätseinbußen noch zu einem Rückgang ärztlicher Tätigkeit geführt haben. „Statt Leistungserbringer auszuschließen, sollten bestehende Richtlinien zur Qualitätssicherung konsequent weiterentwickelt und angewendet werden, um Versorgungsqualität transparent, evidenzbasiert und patientenorientiert zu bewerten“, sagt Müller.
Der ALM e.V. hat zu der Thematik ein Faktenblatt „Warum pauschale Kritik an MVZ-Strukturen nicht zielführend ist“ entworfen, das Sie auf unserer MVZ-Themenseite finden.
Weiterführende Informationen finden Sie in den folgenden Dokumenten:
„Recht & Politik im Gesundheitswesen“ (RPG): Dr. Michael Müller, Daniel Schaffer: Impulse für ein Versorgungsgesetz zur Regulation der ambulanten Versorgung in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Band 29, Heft 3/2023. S. 74–80
Prof. Dr. Frank-Ulrich Fricke: Evidenz hilft: Beeinflusst die Übernahme durch private, nicht-ärztliche Kapitalgeber das
Abrechnungsverhalten von MVZ? Studie im Auftrag von ALM e.V. und BBMV e.V., März 2024.
Prof. Dr. Frank-Ulrich Fricke, Werner Köhler, Dr. Stefan Rau: Die Rolle von MVZ in der ambulanten medizinischen Versorgung — besteht regulatorischer Handlungsbedarf? Memorandum zur Versorgung mit MVZ. Studie im Auftrag von ALM e.V. und BBMV e.V., Februar 2023.
Faktenblatt MVZ von ALM e.V. und BBMV e.V., Oktober 2025
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Über den ALM e.V.: Der ALM e.V. ist der Verband der Akkreditierten Labore in der Medizin und repräsentiert über 200 medizinische Laboratorien in Deutschland. Er engagiert sich für eine patientenzentrierte, qualitativ hochwertige und wirtschaftlich nachhaltige Labordiagnostik.