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ALM e.V. zur Apothekenreform: Labortests gehören in fachärztliche Hände – Direktzugang für Versicherte erleichtern

Pressemitteilung

Der Verband der Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM e.V.) warnt vor Risiken für die Qualitätssicherung und Patientensicherheit durch die sogenannte Apothekenreform. „Labormedizin gehört in fachärztliche Hände und nicht in Parallelstrukturen“, sagt der ALM-Vorsitzende Dr. Michael Müller. „Nur wenn Laboruntersuchungen aufgrund eines medizinischen Anlasses durchgeführt und ärztlich verantwortet werden, können sie zu richtigen Entscheidungen in Prävention, Therapie und Infektionsschutz führen.“ Ohne diesen Kontext drohten Fehlinterpretationen, vermeidbare Doppeluntersuchungen mit erhöhten Kosten für die Solidargemeinschaft und im schlimmsten Fall Schaden für die Patientinnen und Patienten. Das Bundeskabinett hat gestern weitgehend unverändert und entgegen der Kritikpunkte verschiedenster ärztlicher Verbände den Entwurf des Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) verabschiedet. Damit will der Gesetzgeber bestehende Regelungen bezüglich der Labordiagnostik aufweichen und die Durchführung von Labortests von Versicherten auch ohne ärztliche Begleitung teilweise in die Befugnisse von Apotheken geben.

„Wir erwarten, dass im weiteren parlamentarischen Verfahren die von uns vorgeschlagenen und für die Aufrechterhaltung einer bestmöglichen Qualität der Versorgung der Versicherten erforderlichen Anpassungen vorgenommen werden, damit weder Schaden noch vermeidbare zu hohe Kosten entstehen“, so Müller. „Dass kranke Menschen mit potenziell übertragbaren und meldepflichtigen Infektionserkrankungen in die Apotheke gehen und dort ohne ärztliche Untersuchung Labordiagnostik bekommen, die qualitativ schlechter und im Ergebnis weniger präzise und aussagefähig ist, ist wenig hilfreich, um ärztliche Strukturen zu entlasten.“ Die vom Bundesgesundheitsministerium geplante Verfahrensweise überfordere die Patientinnen und Patienten und auch die Apothekerinnen und Apotheker.

Direktzugang für Versicherte erleichtern

Um Haus- und Facharztpraxen zu entlasten, fordert der ALM e.V. stattdessen bei bestimmten Untersuchungen und Präventionsleistungen die Erleichterung eines direkten Zugangs ohne Überweisung für gesetzlich Versicherte zu fachärztlicher Labordiagnostik. Eine systemkonforme und qualitätsorientierte Lösung kann die Ausstattung von GKV-Versicherten mit einem Voucher für bestimmte Untersuchungen und Präventionsleistungen sein, die sie in entsprechenden Abständen bei einer Blutentnahme direkt in einem fachärztlichen Labor einlösen könnten. „Damit können im Fall negativer Befunde, die von der Labormedizin eingeordnet werden, unnötige Arztbesuche vermieden und Praxisressourcen geschont werden“, sagt Müller. „Ärztlich geführte Labore sichern flächendeckend und wohnortnah Qualität und Patientensicherheit auf international niedrigstem Kostenniveau im Gesundheitssystem.“ Die geplante Apothekenreform greife stattdessen unnötig in bewährte Versorgungsstrukturen ein.

Aufhebung des Arztvorbehalts: Risiko für Patientensicherheit und Infektionsschutz

Aus Sicht des ALM e.V. verkennt der Entwurf, dass patientennahe Schnelltests auf Infektionserkrankungen schon bei der Indikationsstellung, also der Auswahl der richtigen Laboruntersuchung, ärztliche Expertise erfordern. Nach § 24 IfSG sollen künftig Apotheken, Pflegeeinrichtungen und sogar Personen ohne medizinische Qualifikation Tests auf verschiedene Infektionskrankheiten durchführen dürfen – darunter Influenza, Adenoviren-, Noro- und RSV-Infektionen, HIV, Hepatitis C, SARS-CoV-2 sowie Syphilis. Damit wird ein zentraler Pfeiler der Qualitätssicherung in der Diagnostik ausgehöhlt. Dabei gilt: Qualität in der Diagnostik entsteht nicht allein durch die Durchführung eines Tests, sondern durch korrekte Probenahme, sachgerechte Bewertung und medizinische Interpretation. Standards, die ärztlich geführte Labore seit Jahren gewährleisten.

Werbung für Testangebote: Kommerzialisierung statt Aufklärung

Problematisch ist aus Sicht des ALM e.V. zudem die geplante Änderung des Heilmittelwerbegesetzes (§ 12 HWG), die Werbung für In-vitro-Diagnostika zur Eigenanwendung sowie für Testungen in Apotheken auch außerhalb von Fachkreisen zulässt. Diese öffnet den Markt für werbliche Kampagnen rund um Schnelltests, die sich an Verbraucher:innen richten, ohne hinreichende Aufklärung über Aussagekraft, Grenzen und Risiken solcher Tests. „Die geplante Werbeerlaubnis schafft wirtschaftliche Anreize, die medizinische Entscheidungen überlagern können“, so der stellvertretende ALM-Vorsitzende Prof. Dr. Jan Kramer, Facharzt für Laboratoriumsmedizin und Innere Medizin. „Diagnostik ist keine Handelsware – sie ist ein zentraler Bestandteil ärztlicher Verantwortung.“

Klare Zuständigkeiten sichern Qualität und Verantwortung

Der ALM e.V. hatte zur Verbändeanhörung des Referentenentwurfs im Oktober mit einer Stellungnahme an das Bundesministerium für Gesundheit und den Gesetzgeber appelliert, die geplanten Neuregelungen grundlegend zu überarbeiten. Die ausführliche Stellungnahme des ALM e.V. zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) finden Sie hier.

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Über den ALM e.V.: Der ALM e.V. ist der Verband der Akkreditierten Labore in der Medizin und repräsentiert über 200 medizinische Laboratorien in Deutschland. Er engagiert sich für eine patientenzentrierte, qualitativ hochwertige und wirtschaftlich nachhaltige Labordiagnostik.

Wir versorgen Deutschland mit Labor #WirSindMehrwert