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Am Tropf der Projektmittel

Pressemitteilung

Berlin – In vielen Bundesländern gehen seit Jahren die institutionellen Zuschüsse für Forschung und Lehre des Staates für die hochschulmedizinischen Einrichtungen deutlich zurück. Drittmittel für zeitlich befristete Projekte werden gleichzeitig immer wichtiger für Forschung und Lehre. Bei einer real sinkenden Grundfinanzierung wird es jedoch immer schwieriger Drittmittel einzuwerben, da jedes Projekt einen Eigenanteil der Hochschulen ausweisen muss. „Dies führt dazu, dass sich forschungsstarke Standorte durch ihre Eigenanteile „zu Tode siegen“. Je mehr Drittmittel sie von außen einnehmen, desto weniger Spielraum haben sie für eigene Projekte und Themen“, erläutert Dr. Volker Hildebrandt, Generalsekretär des MFT Medizinischen Fakultätentages.

Während Projektmittel zweckgebunden verausgabt werden müssen, sind die im Jahr 2007 eingeführten Programmpauschalen ein Zuschlag auf die Projektmittel, der helfen soll, dass die Kofinanzierung von Forschungsprojekten nicht zum Damoklesschwert wird. Die 20-prozentige Programmpauschale ist zwar zu niedrig, um alle indirekten Projektkosten auszugleichen, aber dennoch ein hilfreiches Instrument zur Unterstützung. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) schreibt in ihren „Verwendungsrichtlinien“ zu Drittmitteln: „Der Mitteleinsatz der Programmpauschale ist auch für innovative Zwecke denkbar, wie etwa Anreize für neue Forschungsarbeiten, tariflich mögliche Zulagen für herausragende wissenschaftliche Leistungen oder Professionalisierung des Forschungsmanagements.“ Forschungsgelder dürfen aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht zur Querfinanzierung der Krankenversorgung in den Uniklinika dienen.

„Ein Wissenschaftssystem, in dem die Grundmittel gegenüber den Drittmitteln real ständig abnehmen, führt dazu, dass die Hochschulforschung am Tropf der Projektmittel hängt“, beklagt Ralf Heyder, Generalsekretär des Verbands der Universitätsklinika Deutschlands (VUD). Es führt dazu, dass nicht zweckgebundene Mittel wie die Programmpauschale gerne als „Reserve“ für neue Vorhaben angesammelt werden, die man aufgrund der fehlenden Grundfinanzierung anders nicht umsetzen könnte. Dies wird an den hochschulmedizinischen Einrichtungen, in Abhängigkeit der jeweiligen Rechtsform, den lokalen Strukturen und Vorgaben durchaus heterogen gehandhabt.

Der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) und der MFT Medizinischer Fakultätentag vertreten die Interessen der 33 Universitätsklinika sowie der 36 Medizinischen Fakultäten in Deutschland. Ihr Dachverband ist die Deutsche Hochschulmedizin e.V. Gemeinsam stehen die Verbände für Spitzenmedizin, erstklassige Forschung sowie die international beachtete Medizinerausbildung und Weiterbildung.