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Ambulante psychiatrische Krankenpflege verkürzt stationäre Aufenthalte

Psychiatrie

Mainz – “Die häusliche psychiatrische Krankenpflege ist ein wichtiger Baustein innerhalb der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung”. Dies unterstrich Gesundheitsministerin Malu Dreyer heute bei der Vorstellung eines Vertrages, den das Landeskrankenhaus und die Landesverbände der gesetzlichen Krankenkassen geschlossen haben. Der Vertrag ermöglicht es den psychiatrischen Fachkliniken in Alzey und Andernach nun erstmals, diese Leistung anzubieten. “Die häusliche Krankenpflege trägt dazu bei, den Aufenthalt von Patientinnen und Patienten mit einer psychischen Erkrankung im Krankenhaus zu verkürzen oder sogar zu vermeiden. Sie ist damit ein wichtiges Element der wohnortnahen psychiatrischen Versorgung, bei der der Grundsatz “ambulant vor stationär” im Vordergrund steht”, erklärten Norbert Finke, Geschäftsführer des Landeskrankenhauses, und Reimund Neuhäuser, Referent für Pflege und sonstige Vertragspartner des VdAK/ AEV, als Vertreter der Vertragspartner.

Der Vertrag bietet die Grundlage dafür, dass niedergelassene Fach- und Hausärzte die ambulante psychiatrische Krankenpflege verordnen und die Pflegedienste der beiden Fachkliniken in Alzey und Andernach die Leistung erbringen können. Damit können Patientinnen und Patienten in den Landkreisen Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Alzey-Worms, Bad Kreuznach, Mainz-Bingen, Westerwaldkreis und in den Städten Koblenz, Worms und Andernach die Dienstleistung in Anspruch nehmen. Die häusliche psychiatrische Krankenpflege fungiert als Bindeglied zwischen Kliniken, Tageskliniken, Rehabilitationseinrichtungen, Ärztinnen und Ärzten, Therapeuten, betreutem Wohnen, Beratungsstellen und anderen psychosozialen Diensten und Angeboten in der Region. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass sich durch die häusliche psychiatrische Krankenpflege der Verlauf einer psychischen Erkrankung positiv beeinflussen lässt, Krisensituationen entschärft werden können und die Bereitschaft der Patientinnen und Patienten zur Mitarbeit an der Therapie gesteigert werden kann. “Damit wird ein wichtiges ambulantes Leistungsangebot in Rheinland-Pfalz eingerichtet, mit dem die Versorgungsstruktur noch weiter verbessert werden kann. Der Abschluss des Vertrages ist beispielgebend für den landesweiten Auf- und Ausbau der häuslichen psychiatrischen Krankenpflege als ergänzendes gemeindepsychiatrisches Angebot”, so die Ministerin.

In dem Vertrag wird festgelegt, wann Anspruch auf häusliche psychiatrische Krankenpflege besteht, nämlich dann, wenn ein Krankenhausaufenthalt dadurch vermieden werden kann oder um eine ambulante ärztliche Behandlung sicherzustellen. Die Leistung muss von einem zugelassenen Vertragsarzt oder einer zugelassenen Vertragsärztin, einem Hausarzt oder einer Hausärztin verordnet werden. Aufgabe der ambulanten psychiatrischen Krankenpflege ist der Aufbau einer professionellen Beziehung zu dem Patienten, zu der Patientin, das Feststellen und Dokumentieren des Pflegebedarfs, die Hilfe bei der Bewältigung von alltäglichen Anforderungen wie Ernährung, Körperpflege, Einkauf oder Arztbesuchen. Die Krankenpflegekraft unterstützt die ambulante ärztliche Behandlung, fördert den aktiven Umgang des Patienten mit seiner psychischen Erkrankung und interveniert rechtzeitig bei Krisen. Darüber hinaus soll sie die Mitarbeit der Patientinnen und Patienten am Heilungserfolg stärken und auch Angehörige aktiv einbeziehen und beraten.

Weitere Informationen sind beim Pressereferenten des Landeskrankenhauses (AöR), Herrn Wolfgang Willenberg, Vulkanstraße 58, 56626 Andernach, Telefon: 02632 / 407-258, erhältlich.