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Ambulante Versorgung: Kassen müssen ihrer Verantwortung gerecht werden

Pressemitteilung

Düsseldorf – Der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, hat die Krankenkassen des Landes aufgefordert, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die besondere finanzielle Benachteiligung der ambulanten Versorgung in Nordrhein-Westfalen zu beenden. „Die jüngste Honorarrunde auf Bundesebene hat unsere Vertragsärztinnen und Vertragsärzte in Nordrhein dem Ziel einer gerechten Vergütung allenfalls einen Schritt näher gebracht”, sagte Henke auf der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein in Düsseldorf.

Für die ambulante Versorgung stellen die Krankenkassen in NRW derzeit deutlich weniger Geld pro Versichertem und Jahr zur Verfügung als dies in anderen Bundesländern der Fall ist. So zahlten die Kassen 2011 im Landesteil Nordrhein 330 Euro pro Versichertem, in Berlin waren es 386 Euro. Mit Sachsen-Anhalt (325 Euro) und dem NRW-Landesteil Westfalen-Lippe (321 Euro) bildete Nordrhein damit das Schlusslicht. Diese Ungleichbehandlung ist umso unverständlicher, als alle gesetzlich Versicherten einen einheitlichen Beitrag in die Gesetzliche Krankenversicherung einzahlen.

Henke forderte die Krankenkassen auf, bei den anstehenden regionalen Honorarverhandlungen „mehr Vernunft an den Tag legen”, um die Lücke zu anderen Bundesländern in einem weiteren Schritt wenigstens teilweise zu schließen. Anderenfalls, so die Sorge der nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte, besteht die Gefahr, dass junge Ärztinnen und Ärzte, die sich niederlassen möchten, aus wirtschaftlichen Gründen immer häufiger einen Bogen um NRW machen werden.

In den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf leben etwa 9,6 Millionen Menschen. Über 16.000 Ärztinnen und Ärzte in mehr als 12.000 Arztpraxen stellen eine wohnortnahe ambulante Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in NRW sicher: im vergangenen Jahr rund 180 Millionen Mal.