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Angemessene ambulante Schmerzversorgung für lebensverkürzend erkrankte Kinder gefordert

Weltkindertag: Deutscher Kinderhospizverein verlangt Aufbau eines Palliativ-Versorgungsnetzes – “Kinder sind keine kleinen Erwachsenen”

Olpe – Den Aufbau eines flächendeckenden Versorgungsnetzes für die ambulante spezialisierte Palliativversorgung von lebensverkürzend erkrankten Kindern hat der Deutsche Kinderhospizverein (Olpe) gefordert. In der Gesundheitsreform und in der Rahmenempfehlung der Krankenkassen sei festgelegt worden, dass die besonderen Belange der Kinder zu berücksichtigen seien, betonte Margret Hartkopf vom Vorstand des Deutschen Kinderhospizvereins in einer Mitteilung aus Anlass des Weltkindertages am Freitag in Olpe. „Bisher fehlt es allerdings an der Umsetzung. Die erkranken Kinder brauchen diese Versorgungsmöglichkeit. Sie haben einen Rechtsanspruch darauf. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen“.

Es gehe jetzt maßgeblich darum, für die schwersterkrankten und sterbenden Kinder möglichst umgehend eine qualitativ hochwertige Versorgung anzubieten, forderte der Deutsche Kinderhospizverein. Margret Hartkopf: „Kinder haben ein Recht auf eine alters- und bedarfsberechte spezialisiere Palliativersorgung. Denn ihre Bedürfnisse unterscheiden sich in den unterschiedlichen Alterstufen sehr stark voneinander. Alle Beteiligten sind daher aufgerufen den besonderen Belangen der Kinder gerecht zu werden“. Die Krankheitsverläufe, die unterschiedlichen Krankheitsbilder, die Dosierung von Schmerzmitteln und die Besonderheiten der Schmerzerkennung seien nur einige Beispiel für die Besonderheiten in der Versorgung der Kinder.

Für die zügige Umsetzung seien große Anstrengungen erforderlich, betont der Deutsche Kinderhospizverein. Man benötige dringend mehr pädiatrisch-palliativ – fortgebildete Kinderärzte und Kinder-Pflegekräfte sowie die Mitwirkung der Krankenkassen, um eine gute finanzielle Grundlage für eine qualitativ hochwertige Versorgung der Kinder zu erreichen. Zugleich müsse man untersuchen, ob die Umsetzung auch wirklich alle schwersterkrankten sterbenden Kinder erreiche. „Hier scheint uns ein Blick auf die Kinder, die in Kinderheimen oder in Behinderteneinrichtungen leben, unbedingt erforderlich“, so Margret Hartkopf. Denn es sei nicht eindeutig geregelt, ob diese Kinder ebenfalls einen rechtlichen Anspruch auf diese Versorgung haben. Kinderheime und Einrichtungen für Kinder mit Behinderungen seien nicht zwangsläufig auch als stationäre Pflegeeinrichtung klassifiziert. Somit seien sie in der Neureglung zur spezialisierten Palliativversorgung nicht eindeutig benannt.

Presseanfragen beantwortet Margret Hartkopf, Tel. 0151/ 153 930 25