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AOK Rheinland / Hamburg Ausschreibung Verbandmittel – ein nicht tragbarer Rückschritt in der Patientenversorgung

Pressemeldung

Ahrensburg – Die GHD GesundHeits GmbH Deutschland stellt sich allen Herausforderungen im Gesundheitswesen. Auch Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich, die nach dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) als Instrument genutzt werden, mit hoher Versorgungsqualität und unter Berücksichtigung von Qualitätsindikatoren bei der Zuschlagserteilung einen Wettbewerb um die beste Versorgungsqualität zu initiieren, können nach Auffassung der GHD GesundHeits GmbH Deutschland ein Weg zur effizienten Patientenversorgung sein.

Ausschreibungen und Qualität müssen vereinbar sein:

In der Praxis zeigt sich, dass nicht alle Krankenkassen die Chancen der Ausschreibung zur Qualitätsverbesserung der Patientenversorgung nutzen. Es gibt immer noch Krankenkassen, die mit fehlenden Qualitätsindikatoren keinerlei Rücksicht auf die angemessene Patientenversorgung nehmen und nur auf den niedrigsten Preis abzielen. Solche Ausschreibungen, die auf dem „Rücken der Patienten und der Leistungserbringer nur um den ”niedrigsten Erstattungspreis“ buhlen, lehnt die GHD GesundHeits GmbH Deutschland ab.

Ein prominentes Beispiel ist die aktuelle Ausschreibung der AOK Rheinland / Hamburg im Bereich der Verbandmittel:

Die AOK Rheinland / Hamburg will unter Missachtung der aktuell gelebten Versorgungsstandards nur den ”niedrigsten Preis“ im Markt erzielen. Dafür ist sie beispielsweise bereit, auf notwendige Wunddokumentationen, persönliche und qualitative Einweisungen und Unterstützungen der Patienten in deren Häuslichkeit und auch auf Schulungen zu verzichten. Sie erlaubt lange Lieferzeiten für die Produkte und schafft damit ein Versorgungsumfeld, welches die Qualität und die Patientenorientierung in der Versorgung chronischer Wunden um Jahrzehnte zurückwerfen wird.

Gleichzeitig gewährt die AOK Rheinland / Hamburg den Ausschreibungsgewinnern keinerlei Kalkulationsgrundlage oder gar Exklusivität, denn Apotheken dürfen außerhalb der Ausschreibung weiterhin zu voraussichtlich weitaus höheren Preisen als die zu erwartenden Ausschreibungspreise Patienten versorgen.

Solche Ausschreibungen können wir als einer der wesentlichsten Leistungserbringer in der Wundversorgung nicht unterstützen“ stellt Andreas Rudolph, Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung der GHD GesundHeits GmbH Deutschland Unternehmensgruppe unmissverständlich klar. „Denn dafür müssten wir unseren Qualitätsanspruch an eine angemessene Wundversorgung gänzlich aufgeben und könnten die Patienten mit chronischen Wunden nicht nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik versorgen.“

Um ein klares Zeichen zu setzen, hat die GHD GesundHeits GmbH Deutschland deshalb auf die Teilnahme an dieser Ausschreibung verzichtet und kein Angebot abgegeben. Abgabefrist für Angebote war der 12.09.2017.

„Nur so können wir unserer Verantwortung als Leistungserbringer gerecht werden“, hebt Andreas Rudolph hervor; „denn unabhängig von der Frage der rechtlichen Zulässigkeit einer Ausschreibung im Bereich der Verbandstoffe muss die qualitätsgesicherte Patientenversorgung Vorrang haben.“

Um die betroffenen Patienten im Falle einer Umsetzung dieser konkreten Ausschreibung nicht im Stich lassen zu müssen, prüft die GHD GesundHeits GmbH Deutschland rechtlich alternative Versorgungswege.