Berlin – Am 27. Februar 2025 findet die erste Bundestagslesung des Entwurfs für ein Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) statt. Dazu sagt Boris von Maydell, Vorstandsvertreter des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):
„Wir unterstützen das Anliegen der Bundesregierung, die Apotheken vor Ort zu stärken und ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes Apothekennetz in Deutschland zu erhalten. Denn Patientinnen und Patienten müssen sich jederzeit auf eine schnelle und qualitativ hochwertige Versorgung mit Arzneimitteln verlassen können – sowohl in Ballungsräumen als auch in strukturschwachen Regionen. Daher begrüßen wir, dass die Gründung und der Betrieb von Apotheken flexibilisiert und die Apothekenleitung für einen begrenzten Zeitraum an erfahrene pharmazeutisch-technische Assistentinnen oder Assistenten übertragen werden kann. Das stärkt vor allem den Erhalt von Apotheken auf dem Land.
Austauschregelungen bei Rabattarzneimitteln teuer und unnötig
In die falsche Richtung geht hingegen die Absicht, Apotheken nicht länger zu verpflichten, bei nicht lieferbaren Rabattarzneimitteln zunächst auf preisgünstige wirkstoffgleiche Arzneimittel zurückzugreifen. Die Abschaffung dieser Regelung erzeugt Fehlanreize, die Versicherten mit teuren Arzneimitteln zu versorgen und geht klar zulasten einer wirtschaftlichen Versorgung. Auch sachlich ist sie völlig unbegründet, denn die bestehenden Rahmenverträge bieten schon heute ausreichende Möglichkeiten, die Arzneimittelversorgung sicherzustellen, auch wenn ein rabattiertes Arzneimittel nicht lieferbar ist. Niemand bleibt unversorgt.
Einführung neuer pharmazeutischer Dienstleistungen kritisch prüfen
Auch das Ansinnen, die Bandbreite der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) zu erweitern, um die Apotheken wirtschaftlich zu stärken, ist grundfalsch. Die Ausweitung des Leistungskatalogs darf sich ausschließlich am Versorgungsbedarf orientieren. Wirtschaftspolitisch motivierte Mehrkosten dürfen nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehen. Apothekerinnen und Apotheker sollten die Dienstleistungen übernehmen, bei denen sie ihre pharmazeutische Kompetenz sinnvoll einbringen können, etwa bei der Beratung zur Arzneimitteltherapiesicherheit oder bei Schutzimpfungen. Leistungen der Prävention und Früherkennung sind jedoch keine originär pharmazeutischen Aufgaben. Grundsätzlich gilt, dass die Kompetenzen für die Festlegung weiterer pDL wie bisher auch bei der Selbstverwaltung liegen und dementsprechend auch dort erfolgen sollten. Eine gesetzliche Festlegung von pDL lehnen wir ab.
Erhöhung der Nacht- und Notdienstpauschale aus Fonds finanzieren
Eine gute Lösung ist, dass der Fonds zur Finanzierung der pDL nicht weiter befüllt werden soll. Derzeit liegen dort fast 540 Millionen Euro, die nicht abgerufen werden. Wir schlagen vor, diese Mittel für die im Gesetzentwurf vorgesehene Erhöhung der Nacht- und Notdienstpauschale einzusetzen. Damit kann auf den geplanten Zuschlag von 20 Cent pro Packung zur Erhöhung der Notdienstvergütung verzichtet werden, bis die Mittel des Fonds aufgebraucht sind. Grundsätzlich sollten pDL künftig direkt zwischen den Krankenkassen und Apotheken abgerechnet werden.“
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen rund 29 Millionen Menschen in Deutschland versichern:
– BARMER
– KKH Kaufmännische Krankenkasse
– HEK – Hanseatische Krankenkasse
Der vdek wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischereingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Heute arbeiten bundesweit fast 800 Beschäftigte beim vdek. Hauptsitz des Verbandes mit mehr als 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die Bundeshauptstadt Berlin. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit nahezu 450 Beschäftigten sowie knapp 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.