Anlässlich der heutigen 1. Lesung des von der Bundesregierung geplanten Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) warnt der Verband der Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM e.V.) vor Risiken für die Qualitätssicherung und Patientensicherheit. „Labormedizin ist ureigene ärztliche Aufgabe, sie auch nur teilweilse in Parallelstrukturen in Apotheken zu verlagern, ist falsch; das gilt erst recht für die Diagnostik bei meldepflichtigen Krankheiten“, sagt der ALM-Vorsitzende Dr. Michael Müller. Ärztlich geführte Labore sicherten flächendeckend und wohnortnah eine fachärztliche Laborversorgung auf international niedrigstem Kostenniveau im Gesundheitssystem. Statt neue Parallelstrukturen über Angebote an Apotheken zu Lasten der GKV zu schaffen, fordert der Verband, besser auf die bestehenden Strukturen zurückzugreifen und beispielsweise den direkten Zugang für Versicherte zu fachärztlicher Labordiagnostik zu erleichtern.
„Ohne ärztlichen Kontext bei der Indikationsstellung und auch Durchführung von labormedizinischen Tests drohen Fehlinterpretationen, vermeidbare Doppeluntersuchungen mit erhöhten Kosten für die Solidargemeinschaft und im schlimmsten Fall Schaden für die Patientinnen und Patienten“, so Müller. „Nur wenn Laboruntersuchungen aufgrund eines medizinischen Anlasses durchgeführt und ärztlich verantwortet werden, können sie zu richtigen Entscheidungen in Prävention, Therapie und Infektionsschutz führen.“
Der ALM e.V. hofft sehr darauf, dass im parlamentarischen Verfahren für die Aufrechterhaltung einer bestmöglichen Qualität der Versorgung der Versicherten wichtige und erforderliche Anpassungen vorgenommen werden, damit weder Schaden noch vermeidbare zu hohe Kosten entstehen. „Dazu haben wir in unserer Stellungnahme konkrete Vorschläge gemacht. Wenn kranke Menschen mit potenziell übertragbaren und meldepflichtigen Infektionskrankheiten ohne ärztliche Untersuchung in der Apotheke Labordiagnostik mit Tests erhalten, die qualitativ schlechter und im Ergebnis daher weniger aussagekräftig sind, hilft das kaum dabei, ärztliche Strukturen zu entlasten. Das sorgt viel mehr für unnötige Doppeluntersuchungen durch Ärzte zu Lasten der GKV und im falsch-negativen Fall dafür, dass bestehende Infektionskrankheiten übersehen werden“, so Müller.
Direktzugang zur fachärztlichen Labordiagnostik erleichtern
Um Haus- und Facharztpraxen zu entlasten, sieht der ALM e.V. stattdessen bei bestimmten Untersuchungen und Präventionsleistungen die Erleichterung eines direkten Zugangs ohne Überweisung für gesetzlich Versicherte zu fachärztlicher Labordiagnostik als eine sinnvolle Ergänzung in der bestehenden Versorgung an. „Eine systemkonforme und qualitätsorientierte Lösung kann die Ausstattung von GKV-Versicherten mit einem Voucher für bestimmte Untersuchungen und Präventionsleistungen sein, die sie in entsprechenden Abständen bei einer Blutentnahme direkt in einem fachärztlichen Labor einlösen könnten“, sagt Müller. „Bei negativen Befunden, die von den Fachärzten im Labor erstellt wurden, können gegebenenfalls Arztbesuche nicht erforderlich sein und so Praxisressourcen geschont werden.“
Risiko für Patientensicherheit und Infektionsschutz durch Aufhebung des Arztvorbehalts
Über die Aufhebung des Arztvorbehalts sollen künftig Apotheken und Pflegeeinrichtungen Tests zum Nachweis von Infektionskrankheiten durchführen dürfen – darunter Influenza, Adenoviren-, Norovirus- und RSV-Infektionen. „Dabei wird dann übersehen, dass patientennahe Schnelltests auf Infektionserkrankungen schon bei der Indikationsstellung, also der Auswahl der richtigen Laboruntersuchung, ärztliche Expertise erfordern. Zudem sind die Schnelltests nicht so leistungsfähig wie die in den Facharztlaboren verwendeten Methoden. Qualität in der Diagnostik beinhaltet nicht allein die unkritische Durchführung eines Tests, sondern nach der medizinisch-ärztlichen Indikationsstellung die zeitgerechte und richtige Probenahme, sachgerechte Bewertung und letztlich die medizinisch-ärztliche Interpretation“, so Müller.
Werbung für Testangebote: Kommerzialisierung statt Aufklärung
Kritisch sieht der ALM e.V. zudem die geplante Änderung des Heilmittelwerbegesetzes (§ 12 HWG), die Werbung für In-vitro-Diagnostika zur Eigenanwendung sowie für Testungen in Apotheken auch außerhalb von Fachkreisen zulässt. „Die bisherigen Regelungen des HWG sind aus gutem Grunde eingeführt worden, um Patienten zu schützen. Durch ihre Aufhebung können Fehlanreize entstehen, die medizinische Entscheidungen überlagern“, sagte Müller weiterhin. „Diagnostik ist zentraler Bestandteil ärztlicher Verantwortung und kein kommerzielles Produkt“, so Müller abschließend.
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Wir versorgen Deutschland mit Labor #WirSindMehrwert
Über den ALM e.V.: Der ALM e.V. ist der Verband der Akkreditierten Labore in der Medizin und repräsentiert über 200 medizinische Laboratorien in Deutschland. Er engagiert sich für eine patientenzentrierte, qualitativ hochwertige und wirtschaftlich nachhaltige Labordiagnostik.