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Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt: Gesundheitsreform ist große Enttäuschung

Presse-Information

BDA – Die Gesundheitsreform ist eine große Enttäuschung. Sie verfehlt alle wesentlichen Anforderungen an eine durchgreifende und zukunftssichere Neuordnung des Gesundheitswesens. Die zahlreich unerledigt gebliebenen Reformaufgaben müssen schnellstmöglich aufgegriffen werden. Das erklärte der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Dr. Dieter Hundt, heute in Berlin.

Die notwendige Abkopplung der Krankheitskostenfinanzierung vom Arbeitsverhältnis bleibt aus. Trotz der langfristig höheren Bundeszuschüsse und des neuen Zusatzbeitrags werden die lohnbezogenen Krankenkassenbeiträge ohne Ausgaben senkende Reformen nach allen Prognosen weiter steigen.

Trotz einzelner Verbesserungen bleibt Wettbewerb im Gesundheitswesen weiter die Ausnahme. Die Versorgung wird auch künftig vor allem durch kollektiv vereinbarte und für alle Krankenkassen geltende einheitliche Bedingungen geregelt. Vertrags- und Versorgungswettbewerb als eines der wirksamsten Mittel zur Kostenbegrenzung findet damit weiter nur in eng begrenzten Bereichen des Gesundheitswesens statt.

Auch fehlt eine Begrenzung des Leistungskatalogs der Krankenkassen auf eine Basissicherung mit Kernleistungen sowie ein Ausbau der Eigenbeteiligung. Das bereits im ursprünglichen Gesetzentwurf zu niedrige Entlastungsvolumen wurde nochmals drastisch um 40 Prozent auf nur noch etwa 0,7 Prozent der gesamten Leistungsausgaben reduziert. Dabei ist fraglich, ob der in Ansatz gebrachte Entlastungsbetrag von rund 1 Mrd. Euro tatsächlich realisiert werden kann. Mit den zuletzt noch beschlossenen Änderungen im Bereich der ärztlichen Vergütung droht die Gesundheitsreform ab 2009 sogar zu einer Belastung für die Beitragszahler zu werden.

Schließlich wird das Gesundheitswesen durch die Reformmaßnahmen nicht demografiefest gemacht. Im Gegenteil: Die private Krankenversicherung, die – anders als die gesetzliche Krankenversicherung – mit Alterungsrückstellungen arbeitet und so auf die demografische Entwicklung vorbereitet ist, wird durch die beschlossenen Maßnahmen insgesamt erheblich geschwächt. Sie wird insbesondere durch die neue Drei-Jahres-Regelung, wonach Arbeitnehmer erst dann in die private Krankenversicherung wechseln dürfen, wenn ihr Arbeitsentgelt zuvor drei Jahre in Folge die Versicherungspflichtgrenze überschritten hat, erheblich vom Neuzugang abgeschnitten.

Die BDA-Bewertung des “Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG)” finden Sie im Internet unter http://www.bda-online.de