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Argumente der CDU/CSU gegen die Nationalen Aktionsprogramme nicht glaubwürdig

Bätzing: „Getroffene Hunde bellen…“

Berlin – Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung verwahrt sich gegen die Reaktionen der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU), der drogenpolitischen Sprecherin Maria Eichhorn (CSU), des parlamentarischen Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Hartmut Koschyk und des jugendpolitischen Sprechers der CDU/CSU-Fraktion, Johannes Singhammer:“ Frau von der Leyen behauptet, das Nationale Aktionsprogramm enthielte „nur Empfehlungen“:

Das ist falsch. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend war zu jedem Zeitpunkt des Abstimmungsprozesseseinbezogen, alle Änderungswünsche wurden berücksichtigt.

Jede Maßnahme wurde im Einvernehmen verabschiedet. Alle Maßnahmen basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Herr Singhammer spricht von „Steuererhöhungen auf alkoholische Getränke“. Diese Aussage wird nicht wahrer, je öfter man sie wiederholt. Das Aktionsprogramm enthält ausdrücklich keinerlei Forderungen nach Steuererhöhungen.

Herr Koschyk behauptet fälschlicherweise, dass die Drogenbeauftragte den Alkoholkonsum grundsätzlich anprangere. Diese Behauptung entbehrt jeglicher Grundlage. Das Aktionsprogramm zur Alkoholprävention beschränkt sich ausdrücklich auf den missbräuchlichen Alkoholkonsum.

Frau Eichhorn unterstützt zwar die Nationalen Aktionsprogramme, ihre Behauptung, die Blockade gehe auch von den SPD-Ressorts aus, ist nachweislich falsch. Alle SPD-Ressorts aber auch einige CDU-Ressorts haben den Aktionsprogrammen ausdrücklich zugestimmt. Die Blockade geht allein auf Frau von der Leyen und Frau Aigner zurück.

Der Jugendschutz und die Gesundheit unserer Kinder müssen Vorrang haben vor wahlpolitischen und wirtschaftlichen Interessen. Als Drogenbeauftragte der Bundesregierung fordere ich deshalb eine schnelle Verabschiedung der Nationalen Aktionsprogramme im Kabinett.“