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Aufklärung über Behandlungsalternativen dokumentieren

11. Deutscher Medizinrechtstag

Lübeck – Ärzte müssen im Zweifelsfall beweisen können, dass sie Patienten über Behandlungsalternativen mit vergleichbaren Erfolgsaussichten aber unterschiedlichen Risiken aufgeklärt haben. Können sie das nicht, liegt keine gültige Einwilligung der Patienten in einen medizinischen Eingriff vor. Damit kommt grundsätzlich die Haftung der Ärzte für den Eingriff und seine Folgen in Betracht.

“Schon frühzeitig, das heißt ab dem ersten Gespräch mit den Patienten, sollten Ärzte daher sorgfältig in ihren Behandlungsunterlagen dokumentieren, dass sie über Behandlungsalternativen aufgeklärt haben”, sagt Matthias Hein, Fachanwalt für Medizinrecht aus Leipzig. “In der Praxis halten sich Ärzte hierbei oft zu knapp.” Anders als etwa bei der Risikoaufklärung für operative Eingriffe, die durch vorgefertigte Bögen meist sehr umfassend geschieht.

Auf dem 11. Deutschen Medizinrechtstag am 17. und 18. September 2010 in Göttingen referiert Hein zu den rechtlichen Folgen verschiedener Arten von Dokumentations-Versäumnissen. Die Veranstaltung steht unter dem Motto “Medizin in der Zwangsjacke: Dokumentation – Regelleistungsvolumina – Haftung”.

Der Deutsche Medizinrechtstag ist das jährlich stattfindende Symposium von Medizinrechts-Anwälten und Ärzten. Referenten aus Justiz, Wissenschaft, Praxis, Verbänden und Politik betrachten jedes Jahr ein anderes Themengebiet aus unterschiedlichen Perspektiven. Der Medizinrechtsanwälte e.V veranstaltet die Tagung gemeinsam mit der Stiftung Gesundheit.

Programm und Anmeldeunterlagen sowie Vorträge aus den vergangenen Jahren finden Sie unter: http://www.medizinrechts-beratungsnetz.de