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Bätzing: Hearing der Verbände bestätigt politischen Handlungsbedarf in der Tabak- und Alkoholprävention

Pressemitteilung

Berlin – Anlässlich der gestrigen Anhörung zu den Empfehlungen des Drogen- und Suchtrats für Nationale Aktionsprogramme zur Alkohol- und Tabakprävention erklärt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing: „Die Anhörung hat bestätigt, dass wir besser vor den Gefahren des Tabak- und des übermäßigen Alkoholkonsums aufklären und schützen müssen.“

In der Anhörung trafen Vertreter aus dem Bereich der Alkohol- und Tabakindustrie, der Werbewirtschaft, der gesetzlichen Krankenkassen, der kommunalen Spitzenverbände, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Sportverbände, der Länder und der Suchtprävention zusammen. In zwei Veranstaltungen zum Thema Alkohol und Tabak diskutierten die eingeladenen Teilnehmer ausführlich über die vorliegenden Empfehlungen. Einigkeit bestand darin, dass insbesondere der Schutz von Kindern und Jugendlichen verbessert werden muss.

Kontrovers wurde der Bedarf schärferer gesetzlicher Maßnahmen in der Werbung diskutiert, wie Werbeverbote oder eine stärkere Werbekontrolle. Auch Vorschläge zur Preisregulierung durch Steuererhöhungen waren strittig.

Dazu erklärt Sabine Bätzing: „Ich begrüße es, dass sich die Industrie- und Werbeverbände dazu bekennen, dass in einzelnen Bereichen Handlungsbedarf besteht. Zweifel an der Wirksamkeit der bestehenden Selbstkontrolle der Wirtschaft konnten in den Stellungnahmen nicht ausgeräumt werden. Mein Ziel ist, im Herbst abgestimmte Nationale Aktionsprogramme zur Alkohol- und Tabakprävention vorzulegen. Die Teilnehmer betonten die Notwendigkeit von Testkäufen um so den Vollzug des Jugendschutzes zu verbessern. Prävention muss sowohl am Verhalten der Menschen ansetzen, muss aber auch den gesetzlichen Rahmen an einigen wenigen Stellen verstärken. Einigkeit bestand zudem im Bereich der strikten Punktnüchternheit: Während der Schwangerschaft darf aus Rücksicht auf das ungeborene Kind kein Alkohol getrunken werden.“

In der Tabakprävention wurde über das Verbot von Plakataußenwerbung, über bildgestützte Warnhinweise, Steuererhöhungen für Feinschnitt und die bestehenden Selbstverpflichtungen der Tabakindustrie zum Jugendschutz diskutiert.

Dazu betont Sabine Bätzing: „Im Bereich der Tabakprävention werde ich mich weiter verstärkt für die Fortsetzung und den Ausbau der Präventions- und Behandlungsangebote einsetzen. Eine wichtige Lücke in der bisherigen Tabakprävention ist ein Verbot der Plakatwerbung, welches die Tabakrahmenkonvention vorschreibt. Wir sind hierzu aufgrund internationaler Abkommen verpflichtet. Tabakentwöhnung ist mir ein wichtiges Anliegen. Die bestehenden Angebote müssen bekannter gemacht und ausgebaut werden. Die Vorschläge der Bundesärztekammer zur Finanzierung der Tabakentwöhnung sollten geprüft werden.“

Zum weiteren Verfahren sagt Sabine Bätzing: „Wir werden nun nach Auswertung der Ergebnisse des Hearings die Empfehlungen überarbeiten, weitere Gespräche führen und Ende des Jahres die abgestimmten ‘Nationalen Aktionsprogramme zur Alkohol- und Tabakprävention’ der Öffentlichkeit vorstellen. Danach werden wir möglichst zügig mit der Umsetzung der Einzelmaßnahmen in den beiden Aktionsprogrammen beginnen.“

Weitere Informationen unter: http://www.drogenbeauftragte.de.