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Bätzing nicht für Anhebung der Altersgrenze bei Alkohol auf 18 Jahre – Breite Diskussion um verantwortlichen Alkoholkonsum in der Gesellschaft zunächst wichtiger

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung

Berlin – Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing spricht sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für die Anhebung der generellen Altersgrenze beim Alkoholkonsum auf 18 Jahre aus: “Zunächst ist es dringli-cher, auf die Einhaltung der bestehenden gesetzlichen Grenzen nach dem Jugendschutzgesetz zu achten. Die Regelungen müssen von den Verant-wortlichen im Handel und in der Gastronomie strikt eingehalten und von den Ordnungsbehörden mehr kontrolliert werden. Weiterhin ist es notwendig, den verantwortlichen Alkoholkonsum in der Gesellschaft stärker zu thematisieren. Ein großes Problem ist nach wie vor der frühe und teilweise exzessive Alkoholkonsum unter jungen Menschen. Dies führt nicht selten zu tragischen Ereignissen, sei es im Straßenverkehr oder nach einem Rauschtrinken. Es fehlt ein gemeinsames Verständnis über den zurückhaltenden Alkoholkonsum, der insbesondere Kindern und Jugendlichen vorgelebt werden muss. Jeder trägt hier Verantwortung, auch Bildungseinrichtungen, Sport-vereine und nicht zuletzt die Familien.”

Die Reduzierung der alkoholbezogenen Schäden hat für die Drogen- und Suchtpolitik der Bundesregierung einen hohen Stellenwert. Im Aktionsplan Drogen und Sucht der Bundesregierung und im Arbeitsprogramm des Drogen- und Suchtrates sind deutliche Ziele zur Reduzierung des Alko-holkonsums formuliert. Dabei setzt die Bundesregierung in der Alkoholpo-litik auf einen Policy Mix von strukturellen und präventiven Maßnahmen. Neben den gesetzlichen Maßnahmen sind dies zielgruppenspezifische Aufklärungs- und Informationskampagnen, wie sie von der Bundeszentra-le für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit der Kampagne “Bist du stärker als Alkohol” oder dem Mitmachparcours “KlarSicht” insbesondere für junge Menschen angeboten werden.

Einen wichtigen Ansatz stellt das Bundesmodellprojekt “HaLT – Hart am Limit” dar. Hier wird Kindern und Jugendlichen nach einer Einweisung in das Krankenhaus infolge einer Alkoholvergiftung fachliche Beratung und Hilfe angeboten. Gleichzeitig bemüht sich das Projekt um die Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Alkohol und die Einhaltung des Jugendschutzes bei öffentlichen Veranstaltungen und im Handel.