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Behandlungsvertrag soll für klare Verhältnisse sorgen

Patientenrechte müssen gesetzlich fixiert werden

Berlin – Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat seine Forderung wiederholt, die Patientenrechte in Deutschland durch klare gesetzliche Regelungen voranzubringen. Der vzbv fordert die Einführung eines Behandlungsvertrages im Bürgerlichen Gesetzbuch, der die Rechte und Pflichten von Patienten und Ärzten konkret festschreibt. “Bei einer Reisebuchung ist es selbstverständlich, dass die Leistungen vertraglich fixiert werden. Warum muss nicht auch bei einer ärztlichen Behandlung vertraglich für klare Verhältnisse gesorgt werden?”, fragt Stefan Etgeton, vzbv-Referent für Gesundheit, anlässlich einer Tagung des AOK-Bundesverbandes zum Thema “Patientenrechte”.

Einen detaillierten Gesetzesvorschlag zur Regelung des Behandlungsvertrages hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband bereits im Jahr 2005 vorgelegt. Dieser sieht neben mehr Transparenz über Rechte und Pflichten im Behandlungsverhältnis auch substanzielle Verbesserungen der Rechtsposition von Verbrauchern bei der Schadensregulierung vor.

So soll nach Ansicht des vzbv bei einem gutachterlich festgestellten Behandlungsfehler der Arzt nachweisen, dass sein Fehler nicht zu den Gesundheitsschäden geführt hat. Bisher obliegt in vielen Fällen die Beweislast dem geschädigten Patienten. “Eine klare und transparente Regelung hilft auch den Ärzten, wenn Unsicherheiten beseitigt und unnötige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Die gegenwärtige Intransparenz nützt vor allem den Anwälten”, erklärte Etgeton.

Neben einer Stärkung der Rechtsposition betonte Etgeton die zunehmende Bedeutung einer unabhängigen Unterstützung und Beratung der Patienten in Konfliktfällen mit dem Arzt oder der Krankenkasse. “Die Patientinnen und Patienten haben einen Anspruch auf eine unabhängige Beratung, um sich im Dickicht des Gesundheitswesens zurecht zu finden und zu ihrem Recht zu kommen”, so Stefan Etgeton. Die Gesundheitsberatung der Verbraucherzentralen (http://www.verbraucherzentrale.de) und die Beratungsstellen der “Unabhängigen Patientenberatung” (http://www.upd-online.de) seien hier die richtigen Anlaufstellen.