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Bei Kennzeichnung ist Seehofer auf dem falschen Dampfer

Stellvertretender Fraktionsvorsitzender / SPD-Bundestagsfraktion

Berlin – Zu der Diskussion ueber eine Naehrwertkennzeichnung fuer Lebensmittel erklaert der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Ulrich Kelber:

Die von Bundesminister Seehofer vorgeschlagene freiwillige Kennzeichnung des Naehrwerts von Lebensmitteln ist unuebersichtlich und irrefuehrend. Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht auf eine einfache, verstaendliche und auf einen Blick erfassbare Lebensmittelkennzeichnung.

Der Vorschlag Seehofers setzt nur die Lobby-Interessen einzelner Unternehmen um und haelt wissenschaftlichen sowie medizinischen Erkenntnissen nicht Stand. Die Portionsgroessen, auf denen die Seehofer-Kennzeichnung basiert, sind teilweise willkuerlich gewaehlt. So kennzeichnet eine Firma den Salzgehalt ihrer Chicken Nuggets fuer eine Portion von 15 Gramm – das ist ein einziges Nugget.

Es ist erschreckend wenn Herr Seehofer als der fuer Verbraucherschutz zustaendige Minister in einer verpflichtenden und uebersichtlichen Kennzeichnung, wie sie Verbraucherschutzverbaende, Mediziner, Ernaehrungswissenschaftler, Gewerkschaften, viele Lebensmittelhersteller und die SPD fordern, “massive Wettbewerbsnachteile fuer die deutsche Wirtschaft” sieht. Statt sich in Bruessel fuer eine verstaendliche Verbraucherinformation einzusetzen und damit Vorteile fuer hochwertige deutsche Produkte zu sichern, macht sich unser Verbraucherschutzminister zum Interessensvertreter weniger Lobbyisten.

Wir fordern Bundesminister Seehofer auf, sich endlich fuer eine europaweit einheitliche Kennzeichnung auf der Basis des britischen Ampelsystems einzusetzen, die neben Fett, gesaettigten Fettsaeuren, Salz und zugesetztem Zucker auch den Gehalt an Ballaststoffen durch Farben auf einen Blick erfassbar kennzeichnet. Die Kilokalorienzahl muss pro 100g/100ml angegeben werden. Nur das erlaubt eine vergleichende Bewertung innerhalb einer Lebensmittelgruppe. Auf der Verpackungsrueckseite sollten darueber hinaus die sogenannten “Big 8” und allergene Zutaten angegeben werden, um darueber hinaus gehenden Informationsbedarf zu decken.