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Bewertungsverfahren unzureichend – Falsche Behauptungen zu G-BA-Beschlüssen verunsichern schwerstkranke Patienten

DKG zur IQWiG-Bewertung der Stammzelltherapie

Berlin – Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Rudolf Kösters, hat heute deutliche Kritik am Bewertungsverfahren des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zur Stammzelltherapie bei akuten Leukämien geübt. Gleichzeitig stellte Kösters klar, dass es entgegen anders lautender Berichte noch keine Entscheidung über eine Einschränkung der Stammzelltherapie gibt:

“Die Behauptung, dass auf der Grundlage des IQWiG-Berichts im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bereits eine Vorentscheidung für die Herausnahme der Stammzelltherapie bei akuten Blutkrebs-Erkrankungen aus dem GKV-Leistungskatalog gefallen ist, ist schlichtweg falsch. Eine umfassende Analyse und Entscheidung der IQWiG-Studie erfolgt unter Abwägung zahlreicher weiterer Faktoren im G-BA selbst. Bis dato haben wir mit diesen Beratungen noch nicht einmal begonnen. Wer anderes behauptet, trägt zur Verunsicherung schwerstkranker Patienten bei”.

Anlass für entsprechende Berichte ist ein aktuelles Gutachten des IQWiG. Das Institut nimmt darin im Gegensatz zur Fachwelt eine negative Bewertung des Zusatznutzens der Stammzelltherapie bei akuten Leukämien vor. Der DKG-Präsident: “Das Institut geht dabei zu wenig auf Argumente der Fachöffentlichkeit ein. Bei Krankheiten dieses Formenkreises ist die Methodik des Instituts zum Nachweis des Nutzens aus medizinischen und ethischen Gründen nicht geeignet. Im Zweifelsfall muss die Kompetenz der Experten Vorrang vor formalisierten Studien haben. Zudem gibt es bei der Stammzelltherapie insbesondere in den Transplantationszentren bereits hohe Qualitätsstandards hinsichtlich der Anwendung”.

Kösters betonte weiterhin:” Zu beachten ist, dass der Abschlussbericht des IQWiG nicht die leistungsrechtliche Bewertung der Methode darstellt. Es handelt sich lediglich um eine von zahlreichen Empfehlungen, die der Gemeinsame Bundesausschuss in seine Entscheidung zur Bewertung der Therapieform mit einbezieht.”

Am 4. Juni 2007 hat das IQWiG seinen Abschlussbericht zur Bewertung der Stammzelltransplantation/ Knochenmarktransplantation bei der Akuten Lymphatischen Leukämie (ALL) und Akuten Myeloischen Leukämie (AML) bei Erwachsenen veröffentlicht. Der Bericht wurde im Auftrag des G-BA im Zusammenhang mit dem Antrag der Krankenkassen zur Bewertung der Stammzelltransplantation nach § 137 c SGB V (Ausschluss von Behandlungsmethoden im Krankenhaus) erstellt.