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BGH-Urteil zur Präimplantationsdiagnostik (PID)

Jedes Leben ist wertvoll und schützenswert

Berlin – Anlässlich des BGH-Urteils zur Präimplantationsdiagnostik (PID) erklärt die Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk MdB:

Die BGH-Richter haben mit ihrer Entscheidung vorgeburtlicher Selektion Tür und Tor geöffnet. In Zukunft werden Ärzte und Eltern mit Hilfe der Embryonen-Tests darüber urteilen dürfen, ob ein Leben lebenswert ist oder nicht.

Daher ist dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht aller Menschen, die mit einer Behinderung geboren werden. Künftig ist zu befürchten, dass sich Eltern für ein Kind mit einer Behinderung rechtfertigen müssen.

Damit steuern wir auf eine entsolidarisierte Gesellschaft zu, in der Kinder mit Behinderung stigmatisiert und deren Eltern angeprangert werden, weil sie keinen Test gemacht haben. Diese Entwicklung wirft uns auf dem Weg zu einer offenen, toleranten und vielfältigen Gesellschaft um Welten zurück.

Deshalb ist das Embryonenschutzgesetz auf den Prüfstand zu stellen. Es wird eine breite gesellschaftliche Diskussion darüber nötig sein, ob ethisch erlaubt wird, was technisch möglich ist.