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BSG-Urteil bremst medizinischen Fortschritt in Kliniken – Neuformulierung des Gesetzes erforderlich

Pressemitteilung

Berlin – Zur Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 6. Mai 2009 zum Ausschluss der Protonenbehandlung bei Brustkrebs aus der GKV-Leistungspflicht im Krankenhausbereich erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum:

“Mit der Entscheidung des BSG wird die Hürde zur Zulassung neuer medizinischer Verfahren im Krankenhaus so hoch gesetzt, dass die medizinische Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Stück mehr vom medizinischen Fortschritt abgekoppelt wird.

Wenn in Zukunft auch in der Krankenhausmedizin nach der Regel “liegen keine Studien vor, ist der Nutzen nicht belegt” verfahren wird, könnten von vornherein Leistungsausschlüsse für GKV-Versicherte von den Krankenkassen primär aus Kostenargumenten herbeigeführt werden. Damit liefen neue Methoden Gefahr, ausgeschlossen zu werden, ohne dass überhaupt die Chance bestanden hätte, in der klinischen Anwendung Erfahrungen zu sammeln.

Mit dieser Entscheidung widerspricht das BSG der bisherigen Rechtsauffassung des Bundesministeriums für Gesundheit. Wenn die gesetzlichen Formulierungen eine solche fortschrittbremsende Interpretation zulassen, muss das Gesetz so schnell wie möglich so formuliert werden, dass die Krankenhausmedizin als die Eingangspforte für den medizinischen Fortschritt auch weiterhin offen bleibt.”

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundespolitik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 2.104 Krankenhäuser versorgen jährlich über 16,8 Mio. Patienten mit 1,1 Mio. Mitarbeitern. Bei 60,4 Mrd. Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.