Berlin – Am 22. Oktober 2025 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Reform der Organlebendspende verabschiedet. Geplant ist die Ausweitung der Organlebendspende, insbesondere der Nierenlebendspende, durch die Zulassung der sogenannten Cross-over-Spende und anonymer Organspenden. Auch soll das Subsidiaritätsprinzip, nämlich dass grundsätzlich postmortale Organspenden einer Lebendspende vorzuziehen sind, entfallen. Zudem soll die Sicherheit der Organlebendspender durch eine umfassende Aufklärung und psychosoziale Betreuung erhöht werden.
Zahlreiche Nierenlebendspender erkrankt
Die Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. (IGN e. V.) wurde, neben weiteren Verbänden und Fachgesellschaften, im Vorfeld durch das BMG angehört und um zwei Stellungnahmen zum Gesetzentwurf gebeten. Diese sind auf der Website des BMG einsehbar. Das Bestreben des Gesetzentwurfes, die Sicherheit der Organlebendspender zu erhöhen, geht auf die jahrelange Arbeit der IGN e. V. zurück. Denn entgegen der Darstellung der Transplantationsmedizin sind die Risiken einer Nierenentnahme erheblich. So sind zirka 50 % der Nierenlebendspender nach der Nierenentnahme dauerhaft niereninsuffizient im Stadium CKD III. Und entgegen den Behauptungen vieler Mediziner spüren diese Menschen den Nierenverlust. Chronische Müdigkeit, Vergesslichkeit, Konzentrationsstörungen sind Folgen, die in unterschiedlicher Ausprägung bis zu 75 % der Nierenlebendspender ertragen müssen. In nicht wenigen Fällen, je nach Studie bis zu 17 %, leiden die Spender sogar an einem chronischen Fatigue-Syndrom (CFS) bzw. dessen spezieller Ausprägung „Fatigue nach Nierenlebendspende“.
Hilfe wird abgelehnt
Trotzdem reagieren Medizin und für die Absicherung zuständige Unfallkassen mit Ablehnung, Ignoranz und psychischen Ausweichdiagnosen. Der Umgang mit den Nierenlebendspendern ist ein stiller Medizin-Skandal, auf den die IGN e. V. seit Jahren hinweist. An einer der renommiertesten Universitätskliniken Deutschlands, der Charité, aber nicht nur dort, wurden in jüngster Zeit Hilfeersuchen unserer Mitglieder brüsk abgelehnt.
Die Sorge der IGN e. V. ist, dass mit der geplanten Ausweitung der Organlebendspende noch mehr Menschen als bisher durch den Nierenverlust erkranken und keine angemessene medizinische und versicherungsrechtliche Hilfe bekommen.
Kreis der möglichen Spender muss begrenzt werden
Schon im Rahmen der Stellungnahmen hat die IGN e. V. die Abschaffung des Subsidiaritätsprinzips, sowie die Zulassung sogenannter ungerichteter anonymer Spenden scharf kritisiert. Denn wenn die Bundesregierung es mit dem Spenderschutz wirklich ernst meint, würde sie nicht nur die Verbesserung der Aufklärung und Begleitung anstreben, sondern auch postmortalen Organspenden vor Lebendspenden grundsätzlich weiter den Vorzug geben, sowie den Kreis der möglichen Nierenlebendspender begrenzen.
Nierenlebendspende muss Ausnahme bleiben
Zumindest so lange keine verlässliche Struktur außerhalb der Sozialgerichtsbarkeit zur Absicherung geschädigter Nierenlebendspender existiert, muss die Nierenlebendspende eine absolute Ausnahme bleiben, bestenfalls anwendbar im Verhältnis von Eltern für ihre erkrankten Kinder. Nur so ist der Schutz gesunder Menschen vor den Folgen des Nierenverlustes gewährleistet.
Die IGN e. V. wird im Rahmen ihrer Informationstätigkeit die Abgeordneten des Deutschen Bundestages über die Konsequenzen dieses Gesetzes informieren und hofft, so eine Diskussion im Rahmen der Lesungen des Gesetzentwurfs im Bundestag zu initiieren.