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Bundesregierung legt Hausarztverträge auf Eis / Hausarztzentrierte Versorgung in Baden-Württemberg jedoch weiterhin gesichert

gemeinsame Pressemitteilung

Stuttgart – 22.09.2010 – Sollte der heutige Kabinettsbeschluss zum GKV-Finanzierungsgesetz unverändert umgesetzt werden, hat die hausarztzentrierte Versorgung (HZV) auf Bundesebene nach Einschätzung der Vertragspartner des AOK-Hausarztprogrammes deutlich an Innovationspotenzial eingebüßt. Der in Baden-Württemberg eingeschlagene Erfolgsweg mit derzeit rund 3700 Ärzten und knapp einer Milllion Versicherten, die bisher ihre Teilnahme erklärt haben, wird weiter fortgesetzt.

Dr. Berthold Dietsche, Vorsitzender des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg, zeigte sich tief enttäuscht von dem Kabinettsbeschluss und wertete ihn als klaren Affront gegen die Hausärzte. „Das ist ein Angriff auf die ambulante hausärztliche Versorgung, die nur mit den Hausarztverträgen langfristig sichergestellt werden kann“, erklärte er. „Wir werden darauf angemessen reagieren.“ Gleichzeitig ist er erleichtert, mit der AOK Baden-Württemberg einen verlässlichen Vertragspartner zu haben, der seinen Hausarztvertrag bis mindestens Ende 2015 fortführen wird. Das hatte der Vorstand der AOK Baden-Württemberg erst vergangene Woche beschlossen. Auch mit den meisten anderen Krankenkassen wurden bereits Hausarztverträge geschlossen, die dem neuen Gesetz nach zumindest bis 2012 Bestand haben. „Allerdings stellt sich die Frage“, so Dietsche weiter, „wie verlässlich z. B. einige der Ersatzkrankenkassen sind, die bereits vorauseilend ihre Verträge, die durch Schiedsspruch zustande gekommen sind, beklagt haben.“

Allerdings verhindert der heutige Kabinettsbeschluss die langfristige Weiterentwicklung der HZV. Darauf wies Dr. Werner Baumgärtner hin, Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI-Chef auf Bundesebene. „Die Bundesregierung setzt auf sturen Zentralismus statt auf innovative Ideen“, kommentierte er. „Der Weg, den wir hier in Baden-Württemberg eingeschlagen haben, ist der richtige. Die HZV, gekoppelt mit Facharztverträgen, strukturiert die Versorgung und verzahnt die haus- und fachärztliche Ebene.“ Außerdem trage diese Versorgungsform durch eine angemessene Vergütung maßgeblich zum Erhalt der Haus- und Facharztpraxen bei. „Für deren Weiterentwicklung werden wir kämpfen und behalten uns weitere Maßnahmen vor“, kündigte Baumgärtner an.

Die AOK Baden-Württemberg hält den Kabinettsbeschluss zum GKV-Finanzierungsgesetz für bedauerlich, da er von wenig Weitsicht auf bundespolitischer Ebene zeuge. „Das ändert jedoch nichts an unserer Strategie“, versicherte Vorstandsvorsitzender Dr. Rolf Hoberg: „Wir halten fest am Konzept der HZV mit angegliederten Facharztverträgen. Denn wir sind fest davon überzeugt, dass unsere innovative Versorgungsform, die wir hier gemeinsam mit dem Hausärzteverband und MEDI aufgebaut haben, die richtige Antwort auf die Herausforderungen der Zukunft ist.“ „Mit der letzte Woche beschlossenen Verlängerung der Mindestlaufzeit bis 2015 des AOKHausarztvertrages erhalten die Hausärzte in Baden-Württemberg nun noch mehr an Planungssicherheit“, so Hoberg weiter. „Wir schreiben in der HZV eine schwarze Null. Das zeigt zum einen, dass wir keinen Sparvertrag haben, zum anderen, dass sich ein innovativer Vertrag rechnen kann. Wir sind überzeugt, auch über 2012 hinaus mit der HZV in Verbindung mit den 73c-Facharztverträgen erfolgreich zu sein.“