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Bundessozialgericht (BSG) stärkt AOK-Position / Sozialgerichte ausschließlich zuständig

Arznei-Rabattverträge:

Stuttgart – Nicht die Zivilgerichtsbarkeit, sondern allein die Sozialgerichte sind bei Streitigkeiten um Arznei-Rabattverträge zuständig. Das Bundessozialgericht in Kassel hat dies am Dienstag (22.04.2008) entschieden und damit erstmals höchstrichterlich auch klargestellt, dass bei Streitigkeiten aufgrund des Versorgungsauftrages von Krankenkassen für ihre Versicherten ausschließlich der Weg über die Sozialgerichte gegeben sei.

Nach den Ausführungen des Gerichtes stehe dies im Einklang mit dem Grundgesetz und den europarechtlichen Vorschriften.

“Wir begrüßen dieses BSG-Urteil, denn damit ist das Tauziehen über die Verantwortlichkeit zwischen den Sozialgerichten und Zivilgerichten endlich kompetent entschieden”, so der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der AOK Baden Württemberg und gleichzeitige Verhandlungsführer der Arznei-Rabattverträge für das gesamte AOK-System, Dr. Christopher Hermann, am Dienstag in Kassel, unmittelbar nach der Urteilsverkündung.

Die positive Nachricht aus Kassel bestätigt laut Hermann das bisherige Vorgehen der AOK. Man werde den eingeschlagenen Weg konsequent weiterverfolgen. Hermann: “Wir sind schließlich angetreten, um vor allem den Geldbeutel der Versicherten zu entlasten. Deshalb nehmen wir das aktuelle Urteil zum Anlass und werden die Ausschreibung von Rabattverträgen konsequent über die Sozialgerichte durchsetzen, um die vom Gesetzgeber gewollten Einsparpotentiale heben zu können.”

Der gerichtliche Zuständigkeitsstreit ist entbrand, weil einzelne Pharmaunternehmen sich bei den Zuschlägen der AOK-Arznei-Rabattverträge für 2008 und 2009 nicht in dem von ihnen erwarteten Umfang berücksichtigt fühlten. Sie klagten vor verschiedenen Instanzen gegen die deutschlandweite Ausschreibungspraxis der AOK. Das Gericht hat nunmehr klar gestellt, dass der Verwaltungsakt von Vergabekammern ausschließlich vor Sozialgerichten angefochten werden kann. Im Hauptsacheverfahren vor dem Sozialgericht Stuttgart kann nun über das Vergabeverfahren der AOK inhaltlich entschieden werden.

Nach AOK-Angaben gelten derzeit Arznei-Rabattverträge über 22 Wirkstoffe mit insgesamt 30 Herstellern für die Jahre 2008 und 2009. Weitere Abschlüsse seien durch die Streitigkeiten vor Gericht blockiert. AOK-Versicherten entgingen dadurch die Möglichkeiten weiterer Zuzahlungsbefreiungen und dem AOK-System Einsparungen im dreistelligen Millionenbereich.

Anmerkung für die Redaktionen Zusatzinformationen über die aktuelle Situation bei den AOK-Arznei-Rabattverträgen gibt es unter http://www.aok-bw-presse.de