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Bundessozialgericht verhandelt über Honorarärzte – Ende der Rechtsunsicherheit?

Presseinformation

Berlin – Am 4. Juni 2019 will das Bundessozialgericht u. a. zur Problematik der sog. Scheinselbstän­digkeit von Honorarärzten verhandeln. Es werden alle derzeit beim BSG anhängigen Revisionen behandelt, so dass mit einer richtungsweisenden Entscheidung des BSG zu rechnen ist.

Honorarärzte sind Ärzte, die in medizinischen Einrichtungen und in der Regel zeitlich be­fristet freiberuflich auf Honorarbasis tätig sind. Kli­niken setzen Honorarärzte ein, um Perso­nalengpässe zu überbrücken bzw. klini­sche Kernbereiche in den Zeiten des Facharzt­mangels weiter betreiben zu können. Hono­rarärzte sind außerdem im Bereich der Not­fallmedizin tätig und finden sich v. a. dort, wo aufgrund von Strukturproblemen oder Standortnachteilen die Akquirierung von me­dizinischen Experten problematisch ist. Der Einsatz von Honorarärzten in Deutschland trägt derzeit dazu bei, dass die Versorgung der Bevölkerung mit qualifizierten Ärzten gewährleistet bleibt, auch wenn kurz- oder mit­telfristig Arztstellen nicht mit geeignetem Personal besetzt werden können. Hono­rarärzte können auch niedergelassene Ärzte sein, die in fester Kooperation mit Kranken­häusern zusammenarbeiten.

Seit vielen Jahren gibt es Auseinandersetzun­gen mit der Deutschen Rentenversicherung (Bund) um die Frage, ob es sich bei der Tätig­keit von Honorarärzten um eine selbstständi­ge Tätigkeit oder um eine abhängige Be­schäftigung handelt. Zahlreiche Verfahren beschäftigen daher die untergeordneten So­zialgerichte. Viele widersprüchliche Urteile sind bereits gefällt worden. Die DRV unter­stellt den meisten Kliniken, dass der Einsatz von Hono­rarärzten aus Gründen der Einspa­rung von Sozialabgaben vorgenommen wird. Dass dem nicht so ist, zeigt u. a. der ärztliche Stellen­markt: Krankenhäuser suchen, ganz im Ge­genteil zur Einschätzung der DRV, hände­ringend nach qualifizierten Fachärzten in Fest­anstellung. Aber gerade diese wird von vielen erfahrenen Ärzten nicht mehr ge­wünscht. Sie haben sich ganz bewusst zu ei­ner freien und selbstbestimmten Tätigkeit entschlossen und sind nicht mehr bereit, in den Klinikalltag von gestern zurückzukehren; die Ursachen sind vor allem in den Struktur­veränderungen des Gesundheitswesens seit den 1990er Jahren zu suchen.

Mit der Verhandlung der nun zur Revision beim Bundessozialgericht zugelassenen Fälle ist endlich ein Ende der Rechtsunsicherheit für Kliniken und Ärzte abzusehen.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an den Bundesverband der Honorarärzte e.V. und seinen Justiziar, Herrn RA. Markus Keubke, von der Kanzlei KEUBKE & MAR­HOLD RECHTSANWÄLTE, Erfurt, eMail: kanzlei@keubke-marhold.de