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Bundestag setzt richtiges Zeichen – Krankenkassen müssen jetzt nachziehen

Verbot exklusiver Rabattverträge bei Biologika

Berlin – Der Bundestag hat heute im Rahmen des Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) eine wegweisende Regelung für Biosimilars beschlossen: Exklusive Rabattverträge, bei denen nur ein einziger Hersteller den Zuschlag erhält, sind für gut zwei Jahre ausgeschlossen. Stattdessen bleibt das bewährte „Open-House-Modell“ erhalten, bei dem viele Anbieter zu festgelegten Rabatten mit den Krankenkassen Verträge schließen können. Notwendig sie dieser Schritt, so die Antragsbegründung zur „Förderung der Resilienz der Arzneimittelproduktion in Deutschland gegenüber Versorgungsengpässen und globalen Krisen“.

Ein Modell, das Einsparungen und Versorgungssicherheit vereint

Das Open-House-Modell zeigt bereits heute, dass Einsparungen und Versorgungssicherheit keine Gegensätze sind. Laut einer Studie des IGES Instituts standen die Rabatte aus Open-House-Verträgen für 75 Prozent der mit Biosimilars insgesamt erzielten Einsparungen – allein 2024 waren das 1,3 Milliarden Euro für zwölf Wirkstoffe. Gleichzeitig bleibt der Markt diversifiziert, Lieferketten sind resilient, und mehrere Hersteller sichern die Versorgung. Seit 2015 haben Biosimilars der Gesetzlichen Krankenversicherung kumuliert über elf Milliarden Euro gespart – ohne Versorgungsengpässe.

Exklusive Rabattverträge hingegen folgen dem Prinzip „Hauptsache billig“: Nur einer – der günstigste Anbieter – erhält den Zuschlag, alle anderen scheiden aus. Fällt dieser eine Hersteller aus, gibt es keine Alternative. Im Generikamarkt hat dieses Prinzip über Jahre zu Engpässen, Produktionsverlagerungen und dem Rückzug von Anbietern geführt.

Das Kassen-Manöver: Fakten schaffen, bevor das Gesetz gilt

Für über 50 Prozent des Marktes (nach Versicherten) droht der politische Wille jedoch ins Leere zu laufen. Mehrere Krankenkassenverbünde haben kürzlich exklusive Ausschreibungen für nahezu alle Biosimilar-Wirkstoffe gestartet. Diese Verfahren können noch vor Inkrafttreten des ApoVWG – dieses ist nicht vor Ende Juni zu erwarten – bezuschlagt werden. Verträge, die zuvor geschlossen wurden, wären dann wirksam und können rückwirkend nicht geändert werden

Dazu sagt Dr. Christopher Kirsch, Vorsitzender der AG Pro Biosimilars:

„Der Bundestag hat heute eine kluge und notwendige Entscheidung getroffen. Das Verbot exklusiver Rabattverträge schützt unsere Resilienz in geopolitisch unsicheren Zeichen und stärkt die Versorgungssicherheit Europas. Jetzt müssen die Krankenkassen zeigen, dass sie den politischen Willen respektieren.“ Wer laufende exklusive Ausschreibungen nicht zurückzieht, höhlt diesen Beschluss aus – bevor er überhaupt in Kraft getreten ist.“

2028: Die nächste Bewährungsprobe

Das Verbot ist bis Juli 2028 befristet – parallel erfolgt eine Evaluation der Versorgungssituation. Dazu sagt Kirsch: „Was es dann braucht, ist eine gesetzliche Grundlage, die exklusive Rabattverträge dauerhaft ausschließt. Das wird mit Blick auf Resilienz und Versorgungssicherheit in zwei Jahren nicht minder nötig sein als heute.“