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Bundesteilhabegesetz: Beteiligung unbedingt erwünscht

Pressemitteilung – Deutscher Behindertensportverband e.V.

Frechen – 21. April 2016. Das Bundesteilhabegesetz soll die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung verbessern und den Vorgaben der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN) entsprechen – so hat es die Bundesregierung im Koalitionsvertrag festgelegt. Ein wichtiges Vorhaben, dessen Verwirklichung der Deutsche Behindertensportverband (DBS) sehr befürwortet. Allerdings konnte beim Koalitionsgipfel der Spitzenvertreterinnen und Spitzenvertreter von CDU, CSU und SPD vergangene Woche keine Einigung zur Umsetzung erzielt werden. Mit Spannung erwartet wird somit die Ministerpräsidentenkonferenz am 22. April in Berlin, bei der auch der Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz beraten werden soll.

„Ungeklärte Fragen soll es insbesondere noch hinsichtlich der Finanzierung sowie der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern geben. Aktuell erscheint das Gesetzgebungsverfahren ins Stocken geraten“, sagt DBS-Generalsekretär Thomas Urban. Auch eine konstruktive Beteiligung betroffener Verbände sei bislang nicht möglich gewesen, kritisiert Urban. „Doch genau diese so wichtige Beteiligung erwarten wir als Deutscher Behindertensportverband. Sport hat eine enorme Bedeutung in vielen Lebensbereichen und muss daher auch in dem geplanten Bundesteilhabegesetz berücksichtigt werden“, betont Urban und fügt an: „Schließlich sollte es unbedingt das Ziel des Gesetzes sein, eine umfassende Teilhabe aller am gesellschaftlichen Leben sowie eine selbstbestimmte Lebensgestaltung zu ermöglichen.“

Laut des ursprünglich vorgesehenen Zeitrahmens soll es bereits im Mai einen Kabinettsbeschluss zu diesem umfangreichen Gesetzesvorhaben geben. Urban: „Der Deutsche Behindertensportverband wird die Debatte weiter verfolgen und sich gerne aktiv mit einbringen – wenn denn eine Beteiligung zugelassen wird.“