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Bundesverband Contergangeschädigter e. V. zieht positive Bilanz zur Heidelberger Conterganstudie und zum Gesetzgebungsverfahren

Deutliche Verbesserung der Situation

Allmendingen – Die Arbeiten an dem Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes gingen am 25. April 2013 in die letzte Runde. Im Rahmen der 2. und 3. Lesung hatten die Bundestagsabgeordneten noch einmal die Gelegenheit, sich über den fraktionsübergreifenden Gesetzesentwurf auszutauschen. Um 19:30 Uhr konnte der Sitzungsleiter im Bundestag dann eine Seltenheit verkünden: Das Gesetz war einstimmig angenommen worden. Vor allem die erhebliche Erhöhung der monatlichen Zahlungen wird zukünftig dafür sorgen, dass die Betroffenen wieder ein wenig positiver in ihre ungewisse Zukunft sehen können.

Der Bundesverband möchte dies zum Anlass nehmen, sich bei den beteiligten Parlamentariern, aber auch bei den Mitarbeitern des zuständigen Ministeriums ganz herzlich zu bedanken. Sie konnten zwar nicht dafür sorgen, dass sich unsere körperlichen Einschränkungen verbessern, haben aber durch ihre Initiative erreicht, dass wir durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Hilfestellungen künftig ein selbstbestimmteres Leben führen können.

Damit geht für die Contergangeschädigten ein politischer Prozess in die nächste Runde, der bereits vor über 5 Jahren begonnen hatte.

Zur Erinnerung: Im Jahre 2008 hatte der Deutsche Bundestag unter dem Eindruck des ARD-Zweiteilers: „Contergan – Eine einzige Tablette“ und der anschließenden öffentlichen Anhörung der Geschädigten einen Entschließungsantrag verabschiedet. Es sollte ein Forschungsauftrag vergeben werden, um endlich die Bedarfe und die Versorgungsdefizite der Contergangeschädigten auf wissenschaftlicher Basis belegen zu können.

Der Bundesverband ist der einzige Betroffenenverband, der das Forschungsprojekt kontinuierlich unterstützt hat

Ohne die Heidelberger Studie wäre es nicht zu den jetzt erreichten Leistungsverbesserungen für uns Betroffene gekommen. Während andere Interessenvertretungen die Forschung anhaltend bekämpften oder sogar zu deren Boykott aufriefen, brachte der Bundesverband seine ganze Kompetenz ein, um den Erfolg der Studie durch konstruktivkritische Beiträge mitzuprägen. Der Bundesverband gründete hierfür eigens eine Arbeitsgruppe. Unter anderem wurden Mitglieder in den Forschungsbeirat entsandt, die der Sachverstand der Betroffenen einbrachten und zudem an wechselnden Orten durch Informationsveranstaltungen bundesweit für Akzeptanz und Beteiligung warben. Nach den Veröffentlichungen des Zwischen- und des Endberichts wurden die dort thematisierten Aspekte durch den Bundesverband ausführlich kommentiert und dort, wo dies nötig war, auch präzisiert und ergänzt. Die positive Resonanz des Heidelberger Instituts auf die Zusammenarbeit und vor allem das Ergebnis des Berichts bestätigen den Bundesverband Contergangeschädigter e. V. darin, wie wichtig es war, trotz aller Anfeindungen die Forschung während ihrer zweijährigen Laufzeit kontinuierlich begleitet, wesentlich unterstützt und dadurch erst möglich gemacht zu haben.

Der Erfolgsschlüssel: Ermittlung der Versorgungsdefizite auf wissenschaftlicher Basis

Das von der Conterganstiftung mit der Studie beauftragte Institut für Gerontologie an der Universität Heidelberg musste nach langer und intensiver Forschungsarbeit Erkenntnisse vorlegen, die die schlimmsten Befürchtungen noch übertrafen. Nur einige Schlaglichter:

  • Die heute über 50jährigen Betroffenen leben in Körpern von 80jährigen.
  • Die Erwerbsminderungsrate liegt deutlich über der des Bevölkerungsdurchschnitts und wird in absehbarer Zeit rasant steigen. Deutliche Erwerbseinbußen und verminderte Rentenanwartschaften sind die Folge.
  • Bei Assistenz und Pflege brechen die wichtigsten Helfergruppen, z. B. die Eltern und die Kinder, weg.
  • Im medizinischen Bereich sind 68,2 % der Kosten ungedeckt.
  • PKW und häusliches Umfeld bedürfen erheblicher kostenintensiver Umbaumaßnahmen.

Es ist der Druck dieser unabweisbaren und gesicherten Faktenlage, die seit Anfang des Jahres erhebliche Schwingungen in den politischen Bereich gebracht hat. Es setzte eine „hier muss etwas getan werden“ -Einstellung ein, die nun in Form des jetzt vorliegenden Dritten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes Wirklichkeit geworden ist. Sicherlich stößt nicht jede Norm des neuen Gesetzes auf die Zustimmung des Bundesverbandes Contergangeschädigter e.V., einige wichtige Fragen bleiben zudem ungeklärt. Reichen etwa die jetzt beschlossenen gesetzlichen Regelungen aus, insbesondere bei den kostenintensiven Themen Pflege und Assistenz? Der Bundesverband wird die Umsetzung des neuen Gesetzes weiterhin genau beobachten und gegebenenfalls Änderungsbedarf anmelden.
Derzeit überwiegt jedoch die Freude an der Tatsache, dass die neuen Regelungen geeignet sind, die Situation der Contergangeschädigten in ganz erheblichem Umfang zu verbessern.