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Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informiert Schwangere über das Leben mit einem behinderten Kind

Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zum 1. Januar 2010

Köln – Am 1. Januar 2010 tritt eine neue Fassung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) in Kraft. Demnach müssen Ärztinnen und Ärzte Schwangere mit auffälligem Befund nach Pränataldiagnostik über das Leben mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind und das Leben von Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung informieren. Hierzu hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) eine Handreichung für Schwangere erstellt, die sie bei ihrem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin erhalten.

Ein auffälliger Befund ist für viele werdende Eltern zunächst ein Schock, der Unsicherheit und Sorge auslöst. Die Handreichung will den Eltern helfen, mit der Diagnose umzugehen und informiert unter anderem darüber, wo sie in dieser schweren Situation konkrete Hilfe erhalten können. So weist die BZgA etwa darauf hin, dass jede Frau und jeder Mann das Recht auf eine psychosoziale Beratung hat. Darüber hinaus können die Eltern den Informationsmaterialien Kontaktadressen von Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen sowie Behindertenverbänden und Verbänden von Eltern behinderter Kinder entnehmen.

“Die Nachricht, dass das ungeborene Kind vielleicht mit einer schweren Beeinträchtigung zur Welt kommen wird, löst bei werdenden Eltern große Sorgen aus. Oft haben sie Angst, vor dem, was auf sie zukommt und gleichzeitig stellen sich ihnen viele Fragen”, sagt Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. “Ergänzend zur ärztlichen Beratung will die BZgA mit der Handreichung Eltern helfen, mit der neuen und schwierigen Situation umzugehen und Antworten auf die wichtigsten Fragen zu finden. Sie soll den Eltern Perspektiven für ein Leben mit einem behinderten Kind aufzeigen.”

Die BZgA sendet ab sofort jeweils drei Exemplare der neuen Handreichung “Informationsmaterial für Schwangere nach einem auffälligen Befund in der Pränataldiagnostik” an alle gynäkologischen Fachkräfte. Weitere Exemplare können kostenlos unter folgender Adresse bestellt werden: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, Fax: 0221-8992257, E-mail: order@bzga.de. Außerdem steht das Informationsmaterial zum Download unter http://www.bzga.de in der Rubrik “Infomaterialien” unter dem Stichwort “Familienplanung”. Ausführliche Informationen zum Schwangerschaftskonfliktgesetz stehen auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter http://www.bmfsfj.de