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Corona-Prämie für Pflegende weiter denken!

Presseinformation

Hürth – Lebenshilfe NRW fordert Fachkräfte in den besonderen Wohnformen bei Corona-Prämie zu berücksichtigen. Sie leisten derzeit ebenfalls herausragende Arbeit.

Die Corona-Prämie für Pflegende in der Altenhilfe ist auf dem Weg. Nach einem entsprechenden Beschluss übernimmt die Pflegeversicherung zwei Drittel der Zahlungen, ein Drittel wird von Ländern und Arbeitgebern beigesteuert. Nun haben sich die ersten Länder bereit erklärt, ihren Anteil zu leisten. Dies nimmt die Lebenshilfe NRW zum Anlass, nochmals an die Fachkräfte in den besonderen Wohnformen (Wohnstätten) für Menschen mit Behinderung zu erinnern.

Diese Fachkräfte, die Menschen mit Behinderung unterstützen und körpernahe Pflege leisten, sind in gleicher Weise herausgefordert: neben der unmittelbaren Pflege und Unterstützung, begleiten sie Menschen mit Behinderung, die zur Risikogruppe gehören und weder die Bedrohungen durch das Coronavirus noch die geforderten Hygieneregeln alleine bewältigen können. Daher sollten nicht nur in den Ländern Regelungen getroffen werden, mit denen diese Fachkräfte bei der Corona Prämie berücksichtigt werden, sondern bundeseinheitliche Rahmenbedingungen vereinbart werden. Hierbei sollte NRW vorangehen.

„Wir haben in den vergangenen Wochen erlebt, dass Fachkräfte in den besonderen Wohnformen[1] herausragende Arbeit für die dort lebenden Menschen mit Behinderung geleistet haben. Alleine in den Einrichtungen des Landesverbandes habe ich erlebt, dass die Fachkräfte sich über alle Maßen zugunsten der Menschen, die sie täglich begleiten, engagiert haben. Diese in der Eingliederungshilfe tätigen Fachkräfte haben daher ebenso eine Corona-Prämie für diese schwere Arbeit verdient, wie die Kollegen aus den Alten- und Pflegeeinrichtungen. Die NRW-Landesregierung hat bereits zugesagt, sich an einer Prämie für die Angestellten der Alten- und Pflegeeinrichtungen zu beteiligen. Wir appellieren daher an NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann und die Abgeordneten des Landtages Nordrhein-Westfalen, sich im Bund dafür einzusetzen, dass mindestens auch Fachkräfte aus den besonderen Wohnformen mit einer bundesweiten Corona-Prämie bedacht werden. Sollte das nicht gelingen, muss Nordrhein-Westfalen Vorbild für weitere Bundesländer sein und selbst eine Corona-Prämie für diese Fachkräfte auflegen“, sagt Bärbel Brüning, Landesgeschäftsführerin der Lebenshilfe NRW.

[1] Seit dem 1. Januar 2020 werden die ehemals stationäre Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung nach den Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes als besondere Wohnformen bezeichnet.

Die 76 nordrhein-westfälischen Orts- und Kreisvereinigungen der Lebenshilfe mit rund 21.000 Mitgliedern sind Träger oder Mitträger von zahlreichen Diensten, Einrichtungen und Angeboten für Menschen mit einer geistigen Behinderung. Sie alle sind Mitglieder im nordrhein-westfälischen Landesverband, des Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. In Frühförderstellen, (meist integrativen) Kindergärten und Krippen, Schulen und Tagesförderstätten, Werkstätten, Fortbildungs- und Beratungsstellen, Sport-, Spiel- und Freizeitprojekten, Wohnstätten und Wohngruppen sowie Familienentlastenden Diensten werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung gefördert, betreut und begleitet.

Hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen der Lebenshilfe sind mit diesen Aufgaben betraut. Angehörige von Menschen mit Behinderung können sich in Elterngruppen austauschen, Menschen mit Behinderung selbst arbeiten immer stärker in den Vorständen und anderen Gremien der Lebenshilfe mit. Die 76 nordrhein-westfälischen Lebenshilfen sind in der Beratung, Fortbildung und Konzeptentwicklung tätig und vertreten die Interessen von Menschen mit Behinderung und ihrer Familien gegenüber den Ländern bzw. der Bundespolitik.

Die Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. verfügt über vier Tochtergesellschaften. Die Lebenshilfe Wohnen NRW gGmbH und die Lebenshilfe Wohnverbund NRW gGmbH bieten ambulante und stationäre Wohnangebote sowie Beratung für Menschen mit Behinderung in ausgewählten Regionen Nordrhein-Westfalens an. Fort- und Weiterbildung von Menschen mit Behinderung sowie hauptamtlichen Mitarbeitern*innen der Eingliederungshilfe, Familienbildung und Freiwilligendienste werden über die Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH angeboten. In Hürth betreibt der Landesverband das Lebenshilfe Berufskolleg NRW gGmbH zur Ausbildung von Sozialassistenzen und Heilerziehungspflegern.