Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Debeka zur Mitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz

Pressemitteilung

Koblenz – Zu der Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) nimmt die Debeka wie folgt Stellung:

“Das Verfahren wurde nach Mitteilung des LfDI Rheinland-Pfalz bereits am 20. Dezember 2013 eingeleitet. Die Debeka wurde darüber gleichzeitig unterrichtet. Konkrete Vorwürfe wurden uns bislang nicht bekannt gegeben. Hierbei handelt es sich um einen Anfangsverdacht, der keine Vorverurteilung zulässt. Vielmehr ist die Sach- und Rechtslage weiterhin offen und muss zunächst geklärt werden.

Vor diesem Hintergrund kann sich die Debeka mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht zu Details äußern.

Unabhängig davon hat die Debeka bereits seit Bekanntwerden der ersten Vorwürfe gegen einzelne Mitarbeiter Anfang November 2013 die Untersuchungen des LfDI Rheinland-Pfalz und anderer mit Untersuchungen befassten Stellen aktiv unterstützt und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG mit internen Prüfungen beauftragt. Sobald Ergebnisse dazu vorliegen, werden sämtliche ermittelnden Behörden hierüber informiert.

Parallel dazu wurden bereits weitgehende Maßnahmen ergriffen, um künftig etwaiges Fehlverhalten besser erkennen und damit auch sanktionieren zu können. So wird es unter anderem 26 neue Beauftragte für Datenschutz geben.

Bereits im Oktober 2013 hatte die Debeka strenge Verhaltensrichtlinien eingeführt. Mit dieser neuen Betriebsvereinbarung setzt die Debeka Standards in der Branche. Sie verpflichtet die Unternehmensführung und die Mitarbeiter auf klare Regelungen. Die Verhaltensrichtlinie umfasst neben den Themen Datenschutz, IT-Sicherheit und Nichtdiskriminierung konkretere und umfangreichere Regelungen gegen Bestechung und Korruption. Eine direkte Weisung lautet: Die Debeka toleriert keinerlei Form der Bestechung und Korruption.”