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Deutsche AIDS-Hilfe: HIV-Tests müssen freiwillig bleiben!

Pressemitteilung

Berlin – In Sachsen-Anhalt sollen demnächst unter bestimmten Bedingungen HIV- und Hepatitis-Tests gegen den Willen der Betroffenen möglich sein. So sieht es der Gesetzentwurf für ein geändertes „Gesetz über die Sicherheit und Ordnung“ vor, das am 13. Juli im Landtag des Landes in erster Lesung behandelt und an den Ausschuss für Inneres überwiesen wurde.

Die Deutsche AIDS-Hilfe lehnt diesen Gesetzentwurf als unverhältnismäßig ab. Dazu sagt Carsten Schatz, Mitglied im Vorstand der Deutschen AIDS-Hilfe:

„Ein solches Gesetz setzt Grundrechte außer Kraft. Es öffnet die Tür für unfreiwillige Tests und damit für einen willkürlichen Umgang mit möglicherweise HIV-positiven Menschen. Nicht ohne Grund dürfen in Deutschland medizinische Tests nur mit Einwilligung der Betroffenen und in Verbindung mit einer entsprechenden Beratung stattfinden. Dieser Anspruch ist ein hohes Gut und darf nicht leichtfertig aufgeweicht werden. Die Entscheidung für oder gegen einen Test sowie den richtigen Zeitpunkt liegt beim Individuum – und das muss auch so bleiben!“

Ein HIV-Test gegen den Willen eines Menschen ist rechtlich Körperverletzung, die Diagnose kann schwerwiegende psychische und soziale Folgen haben.

Sachsen-Anhalt plant nun, Tests zu erlauben, wenn – so heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfes – Personen „einer besonderen Infektionsgefahr ausgesetzt waren. Vor allem Polizeivollzugskräfte und Rettungshelfer können betroffen sein, wenn sie sich z.B. an Spritzen verletzen oder eigene offene Wunden mit Körperflüssigkeiten eines Festzunehmenden oder Unfallopfers in Berührung kommen (…).“

Besonders folgenschwer: Wenn die Polizei von „Gefahr im Verzug“ ausgeht, könnten die genannten Tests sogar ohne richterliche Anordnung möglich sein.

Hintergrund ist die Möglichkeit der „Postexpositionsprophylaxe“ (PEP, „Nach-Risiko-Vorsorge“). Eine umgehende Behandlung mit HIV-Medikamenten kann in den meisten Fällen die Übertragung des Virus noch verhindern. Diese Behandlung ist aber auch ohne HIV-Test möglich; nur in den seltensten Fällen ist nicht klar, ob eine Infektion vorliegt oder wahrscheinlich ist. Zudem kann ein HIV-Test in solchen Situationen auch keine sichere Information liefern, weil er erst drei Monaten nach einem Infektionsrisiko zuverlässig anzeigt, ob jemand HIV-positiv oder -negativ ist.

DAH-Vorstand Carsten Schatz: „Geplant ist eine weitreichende gesetzliche Veränderung aufgrund von seltenen Einzelfällen. Dieses Gesetz ist eher großen Ängsten geschuldet als tatsächlichen Erfordernissen. Dafür ein Grundrecht auszuhöhlen, ist vollkommen unverhältnismäßig.“

Die Deutsche AIDS-Hilfe bietet sich in dieser Frage den Entscheidungsträgern in der Politik sowie den Verbänden der genannten Berufe als Gesprächspartner an. „Die Ängste von Menschen in medizinischen Berufen und im Polizeieinsatz nehmen wir sehr ernst“, sagt Carsten Schatz. „Wir helfen gerne dabei, diesen Ängsten mit hilfreichen Informationen zu begegnen.“