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Deutschland bei Nichtraucherschutz auf gutem Wege

Anhörung im Bundestag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens

Berlin – Anlässlich der Anhörung im Bundestag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens, erklärt die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:

Ab September 2007 wird es, laut Gesetzentwurf der Bundesregierung, in öffentlichen Einrichtungen des Bundes und dem Bundestag ein Rauchverbot geben.

Zu der öffentlichen Anhörung über den Gesetzentwurf, die gestern im Reichstag stattfand, waren 41 Verbände geladen.

Begrüßt wurde einhellig die Anhebung des Abgabeverbots für Zigaretten auf 18 Jahre und eine damit einhergehende Verbesserung des Jugendschutzes. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) geht davon aus, dass durch diese Maßnahme das Einstiegsalter von heute 11,6 Jahren für die erste Zigarette wieder steigt. Die DHS sprach sich darüber hinaus dafür aus, das Werbeverbot für Tabakwaren in Kinos und die Präventionsarbeit auszuweiten. Entgegen den Aussagen des Verbandes der Deutschen Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller, geht die DHS davon aus, dass für die Umstellung der Automaten keine 22 Monate ab 1.9.2007 sondern lediglich drei Monate benötigt werden.

Die geplante Einrichtung von Raucherräumen ist ein Kompromiss, der Nichtraucher vor den gesundheitsschädigenden Stoffen des Tabakrauches schützt und gleichzeitig Rauchern Rückzugsräume bietet. Der Gesetzentwurf schreibt vor, dass es sich bei diesen Räumen keinesfalls um Arbeits- oder Diensträume handeln darf. Genaue Kriterien werden in einer Rechtsverordnung festgelegt werden.

Das Deutsche Krebsforschungszentrum, die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen und viele andere Verbände wiesen in ihren Stellungnahmen darauf hin, dass Raucherräume so ausgestaltet sein sollten, dass keine Schadstoffe aus dem Raum entweichen können. Dazu müssten diese mit einer automatisch schließenden Tür ausgestattet sein und mit einer Belüftungsanlage, um auch die Raucher selbst zu schützen.

Von vielen Verbänden und der Bundesärztekammer wurde auf die Erfahrungen anderer europäischer Länder bei der Durchsetzung von Rauchverboten verwiesen. In den meisten Ländern wird nicht nur der widerrechtlich Rauchende bestraft. Auch der Hausrechtsinhaber muss bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot mit einer Geldbuße rechnen. Die Bußgeldhöhe sollte im Gesetz festgelegt werden.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird es der Bundesregierung gelingen, den Nichtraucherschutz im eigenen Zuständigkeitsbereich deutlich zu verstärken. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass Rauchverbote nicht nur die Nichtraucher schützen, sondern auch zu einem Rückgang des Zigarettenkonsums führen. So hatten ein Jahr nach Einführung des italienischen Nichtraucherschutzgesetzes bereits 500.000 Italiener mit dem Rauchen aufgehört. Dies ist eine Entwicklung, die auch für Deutschland wünschenswert wäre.

Nun liegt es an den Ländern, die notwendigen Regelungen zum Schutz der Nichtraucher auch in ihrem Kompetenzbereich zügig und möglichst bundeseinheitlich umzusetzen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, in allen öffentlichen Einrichtungen, Discotheken, Theatern und in der Gastronomie, vor dem Passivrauch geschützt zu werden.