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DGIV legt Papier zur Überführung innovativer Versorgungskonzepte vor

Pressemitteilung

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V. (DGIV) hat ein neues Strategiepapier zur strukturierten Überführung erfolgreicher Versorgungskonzepte in die Regelversorgung veröffentlicht. Trotz positiver Evaluationen – insbesondere im Rahmen des Innovationsfonds – gelingt die Verstetigung nachweislich wirksamer Versorgungsmodelle bislang kaum. Rechtliche, organisatorische und strukturelle Hürden verhindern, dass das Erprobte in die Versorgung gelangt.

Das Papier, verfasst von Dr. Katharina Hennig und Willi Wöllner aus dem DGIV-Arbeitskreis „Digitalisierung“, benennt die Ursachen dieser systemischen Blockade: fehlende gesetzliche Grundlagen, unklare Zuständigkeiten, eine fragmentierte Vergütungsarchitektur sowie langwierige Bewertungsverfahren. Die Folge: Gute Versorgungskonzepte werden positiv erprobt und verschwinden wieder, bevor sie Wirksamkeit entfalten können – während Patientinnen und Patienten weiter auf Lösungen warten, die längst existieren.

„Unser System krankt daran, dass die nachhaltige Einbettung dieser Innovationen in die Regelversorgung trotz häufig positiver Evaluierungen nicht erfolgt. Gerade dort, wo unterschiedliche Leistungsträger und damit auch verschiedene Interessen oder zumindest Vorgehensweisen adressiert und verknüpft werden, greift die bisherige, nicht erfolgreiche Überführungsmechanik ins Leere“, so der DGIV-Generalsekretär Dr. Michael Meyer im Vorwort zum Papier.

Das Denkpapier formuliert konkrete Vorschläge zur Behebung dieses Missstands. Einen zentralen Ansatz stellt die Einführung eines neuen § 140c SGB V („Kollektive Besondere Versorgung“) dar. Anders als der bisherige § 140a, der ausschließlich auf selektive Einzelverträge setzt, soll § 140c eine kollektivvertragliche Grundlage schaffen, um erfolgreich evaluierte, sektoren- und berufsgruppenübergreifende Versorgungskonzepte bundesweit und für alle GKV-Versicherten verfügbar zu machen – unabhängig von der jeweiligen Krankenkassenzugehörigkeit oder regionalen Einzelinitiativen. Begleitet werden soll dieser neue Rechtsrahmen durch ein „Überführungsinstitut“, das unter anderem mit Vertragsgestaltung, Leistungsabrechnung und Anbindung qualifizierter Leistungserbringer beauftragt wird.

Die DGIV macht mit dem Papier deutlich: Wer das Gesundheitssystem zukunftsfähig machen will, darf wirksame Innovationen nicht länger ausbremsen. Nicht die Konzepte fehlen – sondern der Wille, sie konsequent umzusetzen. Die Überführung erfolgreich evaluierter Versorgungsmodelle ist keine Option, sondern eine Voraussetzung für eine gerechte und zukunftsfähige Gesundheitsversorgung. 

Das vollständige Papier „Transfer innovativer Versorgungskonzepte – Wie kann eine Verstetigung erfolgreich erprobter Versorgungskonzepte gelingen?“ ist ab sofort auf der Website der DGIV verfügbar: https://tinyurl.com/bdze9rjb