Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Diamorphinbehandlung: Gesundheitsministerin startet weiteren Vorstoß auf Bundesebene

Ministerin Katrin Altpeter: “Die Landesregierung will den Suchtkranken helfen in ihrem Kampf gegen die Drogen und ihnen nicht unnötig Steine in den Weg legen”

Stuttgart – Gesundheitsministerin Katrin Altpeter lässt nicht nach in ihrem Einsatz für eine verbesserte Diamorphinbehandlung von schwer drogenkranken Menschen in Baden-Württemberg. Mit einem erneuten Vorstoß auf Bundesebene geht sie gegen die hohen Hürden bei der Einrichtung neuer Arztpraxen zur Diamorphinbehandlung vor. Altpeter setzt sich gegen die bislang vorgeschriebene ausschließlich venöse Injizierung des Diamorphins und die zu hohen personellen Anforderungen ein. Nachdem ein erstes Schreiben von ihr an Bundesgesundheitsminister Bahr ohne Erfolg geblieben war, teilte die Ministerin auf einer Fachveranstaltung der Landesärztekammer am Mittwoch (21. November) in Stuttgart mit, dass sie sich jetzt direkt an den Gemeinsamen Bundesausschuss zur Diamorphinbehandlung wendet. „Ich will die Vorreiterrolle Baden-Württembergs bei der Diamorphinbehandlung von schwer drogenkranken Menschen weiter ausbauen“, betonte Altpeter. „Es geht mir darum, den Suchtkranken zu helfen in ihrem Kampf gegen die Drogen und ihnen nicht unnötig Steine in den Weg zu legen.“

Die Ministerin setzt sich dafür ein, dass in Zukunft neben der bislang zwingend vorgeschriebenen venösen Injizierung (§ 5 Abs. 9a Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)) weitere Anwendungsformen bei der Diamorphinbehandlung, zum Beispiel in oraler Form, erlaubt werden. „Langzeitabhängige verfügen in der Regel über kein intaktes Venensystem mehr. Eine venöse Verabreichung des Diamorphins ist deshalb oft nicht möglich“, erklärte Ministerin Altpeter. „Damit werden diejenigen von der Behandlung ausgeschlossen, die sie am nötigsten bräuchten.

Die Ministerin will den Gemeinsamen Bundesausschuss zur Diamorphinbehandlung außerdem davon überzeugen, die personellen Anforderungen „auf ein vernünftiges Maß“ zu senken. Nach den bislang geltenden Richtlinien des Ausschusses müssen an jeder Substitutionspraxis zwingend drei Arztstellen in Vollzeit vorgehalten werden. Gerade bei Standorten mit einer kleinen Patientengruppe entstünden dadurch zu hohe Kosten bei den laufenden Betriebskosten, so die Ministerin.

Altpeter betonte, dass die Landesregierung selbst aktiv daran arbeite, weitere Einrichtungen für die diamorphingestützte Substitution in Baden-Württemberg zu ermöglichen. So habe man den Investitionskostenzuschuss des Landes zur Kostendeckung der erforderlichen Sicherheitsstandards für neue Standorte auf bis zu 150.000 Euro erhöht. Zudem werde sie sich bei den Krankenkassen für Lösungen einsetzen, wie auch bei geringen Patientenzahlen eine auskömmliche Finanzierung dieser Behandlungsform erreicht werden kann.

Als wichtigen Schritt zur Sicherstellung der Versorgung in der Substitution in Baden-Württemberg betrachtet die Ministerin den geplanten weiteren Standort in Stuttgart, an dem ab 2014 die ersten Patienten behandelt werden sollen. „Die Stuttgarter Praxis wird bundesweit die erste neue Einrichtung sein, die zusätzlich zu den bisherigen Modellstandorten errichtet wird“, betonte Altpeter.

Nachdem das Bundesgesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung im Juli 2009 in Kraft getreten war, hatte das Land dem bisherigen Modellstandort Karlsruhe eine unbefristete Erlaubnis zur Diamorphinabgabe und für notwendige Investitionen in die Sicherheit einen Zuschuss in Höhe von 50.000 Euro erteilt. Inzwischen werden dort rund 30 Menschen diamorphingestützt substituiert.