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Digitalisierung im Gesundheitswesen mit konkreteren Vorgaben versehen, beschleunigen und besser koordinieren

DGIV-Positionspapier

Berlin – Executive summary des DGIV-Positionspapiers vom Dezember 2017

Die Umsetzung des Prinzips der Integrierten Versorgung in der gesundheitlichen Versorgung kann letztlich nur auf einer bundeseinheitlichen IT-Basis mit einem modernen Vernetzungsgrad erfolgen. Derzeit ist das Gesundheitswesen der Wirtschaftsbereich mit dem geringsten Digitalisierungsgrad in Deutschland. Zur Verbesserung der Effizienz der Versorgung muss auch der Prozess der Digitalisierung im Gesundheitswesen entschlossen vorangetrieben werden.

Der Prozess der Digitalisierung im Gesundheitswesen kann nur durch eine koordinierte Zusammenarbeit der Kooperationspartner vollzogen werden. Ein grundlegender Aspekt ist hierbei die Gewährleistung der Interoperabilität. Digitalisierung braucht vereinheitlichte IT-Grundlagen, basierend auf bundesweit einheitlichen Standards (IHE, HL7, DICOM) und eine bundesweit verbindliche e-Health -Strategie, die konkrete Maßnahmen mit Umsetzungsfristen, gefolgt von Evaluierungszyklen, festlegt. Burgdenken auf Auftraggeberseite ist hier ebenso schädlich wie die fehlende Bereitschaft zur Kompatibilität auf Auftragnehmerseite.

Der Staat muss auf dem Gebiet der Digitalisierung in Legislative und Exekutive eine gleichermaßen kompetente wie aktive Rolle einnehmen. Noch fehlt es hier an ausreichenden gesetzlichen Vorgaben und an einer koordinierten integrierten Zusammenarbeit, auch auf der Ebene der Bundesministerien. Die neue Bundesregierung muss hier besser und kompetenter arbeiten als ihre Vorgängerin.

Gerade in der im Gesundheitswesen weitgehend aus öffentlichen Mitteln finanzierten Digitalisierung muss Planung und Controlling mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes erfolgen. Wertintensive Fehlinvestitionen wie bei der Entwicklung der elektronischen Gesundheitskarte stoßen deshalb auf wenig Verständnis.

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen kommt derzeit nicht schnell genug voran, und das Zusammenwirken der hier vorzufindenden Techniken, Technologien und Verfahren, aber auch der hier beteiligten Wirtschaftspartner, Einrichtungen und Organisationen kann noch nicht befriedigen. Die DGIV kommt dazu auf einen Vorschlag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie aus dem Jahr 2016 zurück, der in modifizierter Form umgesetzt werden sollte. Außerdem sollte im Bereich Gesundheitswesen ein gleichermaßen unabhängiges wie kompetentes Gremium geschaffen werden, in dem dringend erforderliche koordinierende Maßnahmen beraten und festgelegt werden. Die DGIV schlägt konkret folgendes vor:

  1. Für den Digitalisierungsprozess in Deutschland sollte eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechtes mit der Bezeichnung „Bundesagentur für Digitalisierung“ eingerichtet werden.
  2. Der Prozess der Digitalisierung im Gesundheitswesen sollte organisatorisch von einem unabhängigen Gremium („Digitalisierungsausschuss Gesundheit“) unterstützt werden.
  3. Zur Zielführung und Beschleunigung des Digitalisierungsprozesses sind konkrete Digitalisierungsziele, -schritte und -termine für die wichtigsten Wirtschaftsbereiche (darunter auch das Gesundheitswesen bzw. die Gesundheitswirtschaft) vorzugeben und in einer e-Health-Strategie vorzulegen.

Der Prozess der Digitalisierung muss einhergehen mit dem Prozess der Überwindung der sektoralen Versorgungshindernisse und deshalb so schnell wie möglich auch auf die Digitalisierung der sektorenübergreifenden Versorgung und Bedarfsplanung ausgelegt werden. Hier ist es wichtig, IT-Strukturen zuzulassen, die neue, innovative integrierte Versorgungslösungen in der Regelversorgung der kommenden Jahre unterstützen.

Es ist geboten, im Digitalisierungsprozess stärker als bisher die Wahrung ethischer Grundsätze
(u. a. Wahrung des Selbstbestimmungsrechtes und Wohl der Patienten) in den Blickpunkt der Betrachtung zu rücken. Man sollte deshalb neben den Bestimmungen des ärztlichen Berufsrechtes auch Rahmenbedingungen schaffen, die den ethischen Anforderungen bei der Patientenversorgung für jeden hier unmittelbar oder mittelbar tätigen nicht ärztlichen Leistungserbringer (z. B. in einem Kodex) gerecht werden.

Alle sich unmittelbar auf die Bürger auswirkenden Entwicklungen im Digitalisierungsprozess müssen von den Bürgern verstanden und akzeptiert werden. Es spricht vieles dafür, auf Seiten des Staates und der Selbstverwaltung Dienste und digitale Anlaufstellen zu schaffen, die sich insbesondere auch der Beratung und Information der Bürgerinnen und Bürger auf dem Gebiet der Digitalisierung widmen und die auch geeignet sind, als Ansprechstelle für Anliegen der Bürger im Zusammenhang mit dem Digitalisierungsprozess zu dienen.

Die vollständige Fassung des Positionspapiers ist unter dgiv.org/leistungen/dgiv-positionspapier-2017-digitalisierung veröffentlicht.