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Dreyer: An solidarischer Krankenversicherung darf nicht gerüttelt werden

Pressemitteilung

Mainz – „Die solidarische Krankenversicherung in Deutschland genießt international hohe Anerkennung. Sie gewährleistet ein hohes Versorgungsniveau und für alle Versicherten einen schnellen Zugang zur Gesundheitsversorgung, auch im ländlichen Raum“, das unterstrich Gesundheitsministerin Malu Dreyer heute anlässlich einer Debatte zur Zukunft des Gesundheitswesens im rheinland-pfälzischen Landtag. Die solidarische Krankenversicherung verhindere, dass Krankheit zu einem Armutsrisiko werde und gebe den Menschen Sicherheit. „Gerade in Zeiten der wirtschaftlichen Krise sollten wir diese Sicherheit nicht leichtfertig aufs Spiel setzen“, mahnte die Ministerin.

Zu den Grundprinzipien eines solidarischen Gesundheitssystems gehören für Malu Dreyer Beiträge des Einzelnen nach der finanziellen Leistungsfähigkeit, medizinisch notwendige Leistungen für alle unabhängig vom Einkommen, Schutz vor Überforderung durch das Sachleistungsprinzip und die paritätische Finanzierung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber. An diesen Grundsätzen dürfe nicht gerüttelt werden.

Mit der jüngsten Gesundheitsreform seien wichtige Schritte für eine gerechtere Finanzierung des Gesundheitswesens gegangen worden. Gleichwohl bleibe die Bürgerversicherung, mit der auch die privat Versicherten in den Solidarausgleich einbezogen würden, ein wichtiges Ziel. „Nur ein Versicherungsmarkt, in dem private und gesetzliche Krankenversicherungen unter gleichen Bedingungen konkurrieren, führt zu echter Wahlfreiheit für alle Versicherten“, unterstrich die Ministerin.

Sie sprach sich in diesem Zusammenhang auch gegen Forderungen aus, das über Jahrzehnte bewährte Sachleistungsprinzip durch Kostenerstattung zu ersetzen. Dabei müssten Versicherte in Vorleistung treten und könnten sich über die tatsächliche Erstattung nicht in jedem Fall sicher sein. „Vielen Menschen in schwierigen Lebenslagen ist das nicht zuzumuten. Selbst der Deutsche Ärztetag hat mit Hinweis auf die sozialen Probleme einen Beschluss für die Kostenerstattung wiederzurückgezogen“, so Malu Dreyer.