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Dreyer: Gesetz wird gute medizinische Versorgung nicht sichern

Bundesrat/Versorgungsstrukturgesetz

Mainz – Die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Malu Dreyer hat das Versorgungsstrukturgesetz der Bundesregierung erneut kritisiert. Trotz einzelner sinnvoller Maßnahmen sei das Gesetz keineswegs geeignet, auch künftig eine flächendeckende wohnortnahe medizinische Versorgung zu sichern, unterstrich die Ministerin heute im Bundesrat bei der abschließenden Lesung. Das Land Rheinland-Pfalz hat daher gemeinsam mit den anderen SPD-geführten Landesregierungen einen Entschließungsantrag eingebracht, der vor allem strukturelle Verbesserungen fordert.

„Es gilt, wirksamere Instrumente zum Abbau der Überversorgung und eine verbesserte Datengrundlage für die Bedarfsplanung zu schaffen, hierzu fordern wir die Bundesregierung auf“, sagte die Ministerin. Außerdem müsse das Prinzip ‚gleiche Vergütung für gleiche ärztliche Leistungen’ umgesetzt werden, dabei müssten vor allem Fehlanreize durch die ungleichen Honorare für privat und gesetzlich Krankenversicherte beseitigt werden. Auch solle die Trennung von privater und gesetzlicher Krankenversicherung zugunsten einer Bürgerversicherung aufgehoben werden. Eine weitere Forderung der Länder bezieht sich auf die stärkere Einbeziehung nicht-ärztlicher Gesundheitsberufe in die Versorgung, dazu gehöre vor allem auch eine neue Arbeitsteilung zwischen ärztlichen und nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen.

Besonders scharf kritisierte die Ministerin die Schlechterstellung der rheinland-pfälzischen Ärztinnen und Ärzte bei der Vergütung, die mit dem Versorgungsstrukturgesetz zementiert werde. Das Land verleiht dieser Kritik in einer Protokollerklärung Ausdruck. Bislang erhalten die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz deutlich weniger Honorar als in den meisten anderen Bundesländern. Mit dem Versorgungsstrukturgesetz wird ein Paragraph des Sozialgesetzbuches V gestrichen, mit dem ein Konzept für eine schrittweise Angleichung der ärztlichen Vergütungen entwickelt werden sollte. „Mit der dauerhaften Festschreibung der Schlechterstellung wird die flächendeckende Versorgung erschwert, weil sie die Niederlassung in bestimmten Regionen unattraktiver macht“, sagte die Ministerin.