Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Dreyer: Solidarisches Gesundheitswesen wird weiterentwickelt

Gesundheitsreform

Mainz – Die besondere Bedeutung der Gesundheitsreform für die Versicherten, Patientinnen und Patienten und die im Gesundheitswesen Tätigen hat Gesundheitsministerin Malu Dreyer anlässlich des In-Kraft-Tretens des Gesetzes zur Gesundheitsreform am 1. April hervorgehoben. “Die Reform ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung und Weiterentwicklung unseres solidarischen Versicherungssystems”, erklärte die Ministerin heute in Mainz. Für sie sei es besonders wichtig, dass durch die Reform zahlreiche Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen keinen Versicherungsschutz hätten, in die gesetzliche und private Krankenversicherung aufgenommen würden. Die Einführung der Versicherungspflicht für alle Bürgerinnen und Bürger sei dazu ein notwendiger und richtiger Schritt ebenso wie die Einführung eines Basistarifs in der privaten Krankenversicherung.

“Durch die Reform erhalten die gesetzlich Versicherten eine Vielzahl neuer Wahlmöglichkeiten”, so die Ministerin. So böten die Krankenkassen zum Teil schon ab dem 1. April neue Tarife an, aus denen sich die Bürgerinnen und Bürger den für sie jeweils passenden Tarif auswählen können. “Diese Wahltarife werden die gesetzliche Krankenversicherung auch für diejenigen noch attraktiver machen, für die bisher auch der Wechsel in die private Krankenversicherung eine Alternative war”, bekräftigte Malu Dreyer.

Patientinnen und Patienten profitierten von neuen Leistungen, so die Ministerin. Gerade auch ältere Menschen hätten zukünftig einen Anspruch auf Rehabilitation, um ihnen etwa im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt ein selbstbestimmtes Leben zu Hause zu ermöglichen. Mutter-Vater-Kind-Kuren würden zu einer Pflichtleistung, auf die junge Familien zukünftig einen Anspruch hätten. Für Menschen mit seltenen oder schweren Krankheiten würden hochspezialisierte ambulante Leistungsangebote in Spezialkliniken geschaffen. Die besondere medizinische Versorgung für sterbenskranke Menschen werde zukünftig auch ambulant angeboten, so dass sich die Betroffenen auch zu Hause von speziell ausgebildeten Teams bis zu ihrem Lebensende betreuen lassen können.

“Die Gesundheitsreform beinhaltet auch wichtige Weichenstellungen zur zukünftigen Sicherung der ambulanten ärztlichen Versorgung gerade in ländlichen Regionen”, so die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin. Durch die bevorstehende Honorarreform würden zukünftig feste Preise für die ärztlichen Leistungen gezahlt. In unterversorgten Regionen könnten Sicherstellungszuschläge als finanzieller Anreiz für eine Niederlassung gewährt werden.

“Das Reformgesetz stärkt insgesamt die Verlässlichkeit der gesetzlichen Krankenversicherung und schließt wichtige Lücken im Leistungskatalog”, sagte Malu Dreyer.