Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Dreyer: Weiterer Schritt auf dem Weg zum Abbau von Benachteiligungen

Gleichstellung

Mainz – Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes sind unterschiedliche Versicherungstarife für Frauen und Männer unzulässig, die Versicherungen müssen ab Dezember 2012 gleiche Tarife für Frauen und Männer anbieten. „Das ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zum Abbau von Benachteiligungen zwischen Frauen und Männern“, unterstrich Frauenministerin Malu Dreyer heute in Mainz.

War es bisher üblich, dass Frauen bei zahlreichen Versicherungen unterschiedliche – meist höhere – Tarife als Männer bezahlen mussten, müssen Versicherungen spätestens bis Ende 2012 ein einheitliches Tarifgefüge für beide Geschlechter anbieten. Der Europäische Gerichtshof begründet seine Entscheidung mit der EU-Gleichstellungsrichtlinie von 2004. Das Urteil betont, dass die Gleichstellung der Geschlechter ein grundlegendes Prinzip der Europäischen Union ist, Hauptaufgabe der Gemeinschaft ist die Beseitigung der Ungleichheit.

„Bisher haben sich die Versicherungen gerne auf die Ausnahmeregelung berufen. Die höhere Lebenserwartung von Frauen wurde immer wieder als statistisches Risiko zur Begründung der höheren Tarife ins Feld geführt. Damit ist jetzt glücklicherweise Schluss“, sagte die Ministerin. In der Vergangenheit hat Rheinland-Pfalz immer wieder die unterschiedlichen Tarife, sei es in der privaten Krankenversicherung oder in der privaten Rentenversicherung, heftig kritisiert und eine Angleichung gefordert.