Gleichstellung
Dreyer: Weiterer Schritt auf dem Weg zum Abbau von Benachteiligungen
Mainz – Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes sind unterschiedliche Versicherungstarife für Frauen und Männer unzulässig, die Versicherungen müssen ab Dezember 2012 gleiche Tarife für Frauen und Männer anbieten. ÂDas ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zum Abbau von Benachteiligungen zwischen Frauen und MännernÂ, unterstrich Frauenministerin Malu Dreyer heute in Mainz.
War es bisher üblich, dass Frauen bei zahlreichen Versicherungen unterschiedliche  meist höhere - Tarife als Männer bezahlen mussten, müssen Versicherungen spätestens bis Ende 2012 ein einheitliches Tarifgefüge für beide Geschlechter anbieten. Der Europäische Gerichtshof begründet seine Entscheidung mit der EU-Gleichstellungsrichtlinie von 2004. Das Urteil betont, dass die Gleichstellung der Geschlechter ein grundlegendes Prinzip der Europäischen Union ist, Hauptaufgabe der Gemeinschaft ist die Beseitigung der Ungleichheit.
ÂBisher haben sich die Versicherungen gerne auf die Ausnahmeregelung berufen. Die höhere Lebenserwartung von Frauen wurde immer wieder als statistisches Risiko zur Begründung der höheren Tarife ins Feld geführt. Damit ist jetzt glücklicherweise SchlussÂ, sagte die Ministerin. In der Vergangenheit hat Rheinland-Pfalz immer wieder die unterschiedlichen Tarife, sei es in der privaten Krankenversicherung oder in der privaten Rentenversicherung, heftig kritisiert und eine Angleichung gefordert.