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Eckpunkte zu einem geplanten Versorgungsgesetz vorgelegt

Ärztliche Versorgung im ländlichen Raum nachhaltig verbessert

Berlin – Die Koalition hat Eckpunkte zu einem geplanten Versorgungsgesetz vorgelegt. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Johannes Singhammer: „Die ambulante ärztliche Versorgung in ländlichen Regionen soll deutlich verbessert werden. Mit einem umfassenden Katalog von Anreizen und finanziellen Unterstützungen wird es Ärzten erleichtert, sich in ländlichen oder strukturschwachen Regionen niederzulassen. Dies kommt unmittelbar den Menschen in diesen Regionen zugute, denn für sie verbessert sich die medizinische Versorgung. Das ist die wirksamste Maßnahme, um Landflucht zu stoppen. Die Eckpunkte, die Gesundheitspolitikern der Koalition beschlossen haben, sind folgende:

1. Die Länder erhalten mehr Mitwirkungsrechte bei der Bedarfsplanung. Damit können künftig regionale Besonderheiten besser berücksichtigt werden.

2. Ärzte, die bereit sind, sich in unterversorgten Regionen niederzulassen, erhalten eine Vielzahl von finanziellen Anreizen. Sie werden von Begrenzungen der Vergütung ausgenommen, können Preiszuschläge für ihre Leistungen erhalten und von den Kassenärztlichen Vereinigungen über einen Strukturfonds gefördert werden.

3. Ärzte, die sich zunächst in unterversorgten Bereichen neu niederlassen, werden künftig bei der Auswahl zur Nachbesetzung von Arztsitzen in überversorgten Bereichen besonders berücksichtigt. Damit soll erreicht werden, dass eine Niederlassung in einer ländlichen Region nicht wie eine unabänderliche Lebensentscheidung empfunden wird.

4. Über die Verteilung der Honorare der ambulanten Ärzte wird künftig wieder auf der Ebene der Kassenärztlichen Vereinigungen entschieden. Damit werden die regionalen Gestaltungsspielräume verbessert.

5. Der Ausbau der Telemedizin im ländlichen Raum wird durch eine bessere Vergütung gefördert.“