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Edda Müller:

Weniger Wettbewerb, weniger Patientenrechte und höhere Kosten für Verbraucher

Berlin – Wenige Tage vor Beginn der Bundestagsanhörungen hat der Verbraucherzentrale Bundesverband den Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform kritisiert. “Schon der Titel des Gesetzes “zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung” ist irreführend,” sagte vzbv-Vorstand Prof. Edda Müller. “Unter den Kassen wird es gerade nicht mehr, sondern weniger Wettbewerb geben.” Auch das eigentliche Ziel der Gesundheitsreform – die Senkung der Lohnnebenkosten – werde ins Gegenteil verkehrt.

Auch bei der Arztwahl befürchtet der vzbv eine Einschränkung des Wettbewerbs. So sollen die Krankenkassen mehr Spielräume erhalten, Einzelverträge mit Ärzten oder Krankenhäusern abzuschließen. Damit werden die Versicherten künftig zwischen verschiedenen Versorgungsangeboten ihrer Kassen wählen können. Gleichzeitig wird im Rahmen solcher Verträge jedoch die Arztwahl auf diejenigen Ärzte eingeschränkt, mit der die jeweilige Krankenkasse einen Vertrag abgeschlossen hat.

Der erhöhte Kostendruck der Kassen könne jedoch dazu führen, dass der Wettbewerb nicht zu besserer Versorgung, sondern nur zu billigeren Preisen führe, fürchtet der vzbv. “Versicherten, die wählen können, wollen auch wissen, welche Qualität ihnen von ihrer Kasse angeboten wird,” sagte die vzbv-Chefin. Das ließe sich nur erreichen, wenn die neuen Versorgungsangebote einem transparenten Qualitätsvergleich unterzögen würden.

Rückschritt bei der Patientenbeteiligung

Einen Rückschritt sieht der vzbv bei der Beteiligung der Patienten an der Gesundheitspolitik. Seit 2004 sind Vertreter von Verbraucher- und Patientenorganisationen an den Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschusses beteiligt, der über das Leistungsspektrum der Gesetzlichen Krankenkassen entscheidet. Mit der Gesundheitsreform ist jetzt geplant, ein hauptamtliches Entscheidungsgremium in der Geschäftsstelle des Bundesausschusses zu installieren. Die Zahl der Patientenvertreter würde auf ein Drittel reduziert – und die ehrenamtlich tätigen Patientenvertreter müssten dabei gegen die hauptamtlich arbeitenden Ärzte- und Kassenvertreter antreten. Noch dazu hätten sie kein Stimmrecht. Die Argumente der ehrenamtlichen Patientenvertreter hätten damit in der neuen Struktur keine Chance mehr, sich gegen die Kassen- und Ärztevertreter zu behaupten. “Der Gesetzentwurf läuft faktisch auf eine Aushöhlung der Patientenbeteiligung hinaus”, sagte Müller. Der vzbv lehnt diese Strukturreform des Bundesausschusses ab. Die Patientenvertreter müssten so unterstützt werden, dass sie ihren Beteiligungsauftrag angemessen wahrnehmen zu können.

Faire und offene Angebotsbedingungen zwischen privater (PKV) und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) werde es auch künftig nicht geben. Die Privaten Versicherungen können sich ihre Kunden weiterhin aussuchen. Lediglich zum neuen Basistarif müssen sie jeden Kunden versichern – dieser Tarif wird der zu erwartenden hohen Prämien aber nur für derzeit Nichtversicherte attraktiv sein. Der Basistarif müsse daher Grundlage eines jeden Vollversicherungsangebotes werden. “Sonst bleibt es bei den erheblichen Wettbewerbsverzerrungen zwischen PKV und GKV”, kritisierte Müller.

Ratgeber für Verbraucher finden Sie unter http://www.ratgeber.vzbv.de.