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EG-Verordnung zu Kinderarzneimitteln: Schulterschluss zu kindgerechten Arzneimitteln in Europa?

Pressemitteilung

Bonn – Die EU-Kommission hat die langerwartete EG-Verordnung zu Kinderarzneimitteln in ihrem Amtsblatt veröffentlicht (1901/2006/EG). Diese tritt am 26. Januar 2007 in Kraft und ist ab diesem Tag Gesetz in allen europäischen Mitgliedstaaten. Sie macht die Forschung zur Anwendbarkeit von Arzneimitteln bei Kindern zu einem wesentlichen Kriterium für die Zulassung neuer Arzneimittel. Damit sollen künftig “kindergerechtere” Medikamente auf den Markt kommen. Dazu erklärt der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) heute (28.12.2006) in Bonn:

Der BAH begrüßt außerordentlich, dass mittels dieser Verordnung die derzeit unbefriedigende Lage der vorhandenen Kinderarzneimittel in Europa spezifisch verbessert wird. In allen Altersklassen, besonders bei den Jüngsten, gibt es erhebliche Defizite an lebensnotwendigen Arzneimitteln bei kritischen Krankheiten. Eine Anwendung außerhalb der vorgesehenen Anwendungsgebiete von eventuell vorhandenen Erwachsenenarzneimitteln in den pädiatrischen Altersklassen kann und darf nicht eine Lösung dieser Situation sein. Es sind hier nun alle betroffenen Fachkreise gefordert, gemeinsam die pädiatrische Forschung auf diesem Gebiet zu unterstützen und voranzutreiben.

Es ist dringend notwendig, dass nun auch von Seiten der Bundesregierung zusätzlich Schritte unternommen werden, damit die notwendige Forschung auch hier in Deutschland durchgeführt werden kann und es hier nicht zu einer Abwanderung der Forschungsprojekte in andere europäische Mitgliedstaaten kommt, die von sich aus bessere Grundlagen für die Machbarkeit derartiger Projekte etabliert haben. Dazu gehören in Deutschland der Abbau gesetzlicher Hemmnisse und Schranken sowie unnötiger bürokratischer Hindernisse und Hürden, eine Verbesserung der Transparenz in ethischen Fragen und den damit verbundenen emotionalen Barrieren (besonders bei den Erziehungsberechtigten), die Gewährleistung zum Schutz geistigen Forschungseigentums sowie Zusagen des Gesundheitssystems zu einer gemeinschaftlich getragenen Refinanzierung und schließlich eine feste Zusage, dass entsprechende Forschungsprojekte an Universitäten und Hochschulen, sogenannte nicht-kommerzielle Forschung, durch öffentliche Fördergelder gestützt und finanziert werden.

Der BAH appelliert an die Bundesregierung, durch entsprechende Maßnahmen auch dafür zu sorgen, dass gerade für die klein- und mittelständische Industrie eine finanzielle Kompensation durch die in der Verordnung vorgesehenen Anreize erreicht werden kann.