Berlin – Widerspruchsausschüsse spielen bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV Bund) und den Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK) eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, Entscheidungen fair und nachvollziehbar zu überprüfen. Wenn Versicherte mit einer Entscheidung ihrer Krankenkasse oder der Rentenversicherung etwa zu einem Reha-Antrag, zu Krankengeld oder zu Pflegeleistungen nicht einverstanden sind, können sie Widerspruch einlegen. Die zuständigen Widerspruchsausschüsse sind in der Regel von gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und Arbeitgebern – der Sozialen Selbstverwaltung – besetzt, die diese Aufgabe ehrenamtlich übernehmen. Anlässlich des Internationalen Tages des Ehrenamts am 5. Dezember rücken die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Ersatzkassen diese besondere Form des Engagements in den Fokus.
Die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse sind selbst Beitragszahlende und mit den Anliegen der Versicherten vertraut. In vielen Fällen können sie durch ihre unabhängige Prüfung und Vermittlung eine Klärung herbeiführen. Damit tragen sie maßgeblich dazu bei, langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden und entlasten damit sowohl Versicherte als auch Sozialversicherungsträger.
Im Interesse der Versicherten
Rüdiger Herrmann, Vorsitzender der Vertreterversammlung der DRV Bund, erklärt: „Die Widerspruchsauschüsse befassen sich mit vielen verschiedenen Themen. Mit ihrer Arbeit tragen sie maßgeblich zur Verbesserung der Qualität von Verwaltungsentscheidungen bei. Durch praxisnahe Verbesserungsvorschläge konnte beispielsweise die Verständlichkeit von Bescheiden verbessert und so eine höhere Kundenzufriedenheit erreicht werden.“
Ehrenamt als Kontrollinstanz
„Widerspruchausschüsse sind Selbstkontrolle“, sagt Claudia Goymann, Versichertenvertreterin im Verwaltungsrat der Techniker Krankenkasse (TK). „Sind die Versicherten mit einer Entscheidung ihrer Krankenkasse nicht einverstanden, beraten wir den Widerspruch und hinterfragen, inwieweit alle Möglichkeiten durch die Krankenkasse ausgeschöpft wurden. Im Zweifelsfall können wir als Ehrenamtliche erwirken, dass ein Fall anders entschieden oder erneut geprüft wird. Ehrenamt hat Gewicht! Hier wird ein Grundsatz der Selbstverwaltung gelebt.“
Über die Informationsinitiative zur Sozialen Selbstverwaltung
Mit der Initiative „Mitreden!“ informieren der Verband der Ersatzkassen und die Deutsche Rentenversicherung Bund gemeinsam über die Soziale Selbstverwaltung. Gezeigt wird, wie Soziale Selbstverwaltung funktioniert, welche Menschen dahinterstehen und wie Versicherte mitentscheiden können, was bei Rente und Gesundheit passiert. Weitere Informationen gibt es auf der Website www.sozialwahl.de sowie auf den Social-Media-Kanälen bei Instagram und LinkedIn.