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Ein guter Tag für den Patienten- und Verbraucherschutz

Europäischer Gerichtshof bestätigt Verbot des Fremdbesitzes von Apotheken:

Hamburg – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem heutigen Urteil das deutsche Fremdbesitzverbot für Apotheken bestätigt. Damit dürfen in der Bundesrepublik weiterhin nur Apotheker Apotheken besitzen. Die Richter folgten sowohl Generalanwalt Yves Bot als auch den Stellungnahmen der meisten EU-Mitgliedsstaaten. Auch die Bundesregierung hatte sich im Verfahren klar für die bisherige deutsche Regelung ausgesprochen.

„Das ist ein guter Tag für den Verbraucher- und Patientenschutz in Deutschland und Europa. Denn das Fremdbesitzverbot sichert die fachlich qualifizierte Betreuung der Patienten in Arzneimittelfragen durch unabhängige und freiberufliche Apothekerinnen und Apotheker”, sagte Rainer Töbing, Präsident der Apothekerkammer Hamburg.

Nichtapotheker bieten laut Urteil wegen der fehlenden pharmazeutischen Ausbildung, Erfahrung und Verantwortung nicht die gleichen Garantien wie Apotheker. „Wir freuen uns, dass die Richter des Europäischen Gerichtshofs erkannt haben, wie wichtig eine fachlich qualifizierte und unabhängige Betreuung der Patienten in Arzneimittelfragen ist”, sagt Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins.

Das deutsche Apothekengesetz ist laut EuGH mit dem Europarecht vereinbar. Die Mitgliedsstaaten dürften verlangen, „dass Arzneimittel von Apothekern vertrieben werden, die über tatsächliche berufliche Unabhängigkeit verfügen”, so die EuGH-Richter. Um eine sichere und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu gewährleisten, darf Deutschland Kapitalgesellschaften damit auch weiterhin untersagen, Apotheken zu besitzen. „Es wird keine Kettenkonzerne geben, die den Versorgungsmarkt dominieren und die Preise diktieren, das ist eine gute Nachricht für die Patienten”, sagt Töbing.

Die Entscheidung des EuGH bestätigt die Bundesregierung und den Gesetzgeber in ihrem Bekenntnis zum bestehenden Apothekenwesen und den Freien Berufen. „Wir freuen uns, dass sich die deutsche Politik der großen Verantwortung der Apothekerinnen und Apotheker für die sichere, qualitativ hochwertige und unabhängige Arzneimittelversorgung bewusst ist”, sagt Graue.

Das Verfahren vor dem EuGH geht auf einen Rechtsstreit im Saarland zurück: Seit 2006 betreibt die Kapitalgesellschaft DocMorris eine Apotheke in Saarbrücken. Das zuständige Gesundheits- und Justizministerium hatte die Betriebserlaubnis trotz geltendem Fremdbesitzverbot mit Verweis auf vorrangiges europäisches Recht erteilt. Eine Fehleinschätzung, wie sich jetzt gezeigt hat.

Ansprechpartner: Dr. Reinhard Hanpft, Tel. 040 – 44 80 48-30

Hinweise an die Redaktion: Die Apothekerkammer Hamburg ist die Berufsorganisation aller Apotheker in der Freien und Hansestadt Hamburg. Der Hamburger Apothekerverein e.V. ist der Verband der selbstständigen Apothekenleiter in Hamburg.