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Eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ist unabdingbar

Schutz des Lebens ungeborener Kinder und Unterstützung betroffener Eltern gehen nur Hand in Hand

Berlin – Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Johannes Singhammer MdB und die Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Ingrid Fischbach MdB:

Eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ist unabdingbar, um endlich die Praxis sogenannter Spätabtreibungen zu verbessern. Nur auf diesem Wege können sowohl das Leben des ungeborenen Kindes geschützt als auch betroffene Eltern unterstützt werden.

Die gesetzlichen Änderungen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes verbessern die Situation von Eltern, die sich nach einem schweren pränataldiagnostischen Befund in einer existentiellen Krise befinden. Diese Eltern brauchen eine umfassende Beratung, die über den medizinischen Befund hinausgeht und ihre persönliche Situation mit ihren Sorgen und Ängsten in den Blick nimmt. Natürlich gilt auch beim Beratungskonzept, dass das Recht der Betroffenen auf Nichtwissen gewahrt bleiben muss. Die schwerwiegende Entscheidung über das weitere Vorgehen kann nicht unter Zeitdruck gefällt werden. Eine obligatorische Bedenkzeit von drei Tagen ist unverzichtbar.

Die Feststellung einer Behinderung darf nicht automatisch dazu führen, dass abgetrieben wird. Wir brauchen endlich verlässliche Daten über die genauen Umstände später Abbrüche. Nur dann wird ersichtlich, ob dem Schutzauftrag für das ungeborene Leben nachgekommen wird.